Hinweise für Bachelorstudierende der RWTH Aachen
Fachliche Vorbildung
Studienbewerberinnen und -bewerber, die an der RWTH ihr Bachelorstudium in Informatik absolviert haben, können davon ausgehen, dass sie die in den Zugangsvoraussetzungen genannten Kriterien für die fachliche Vorbildung ohne Weiteres erfüllen.
Nachweis der Englischkenntnisse
Die Überprüfung der Englischkenntnisse wird vom Studierendensekretariat vorgenommen. Der Nachweis der ausreichenden Beherrschung der englischen Sprache muss bei der Einschreibung vorliegen. Laut §3 (5) der Prüfungsordnung des Master Informatik können vom Prüfungsausschuss Informatik auch alternative Nachweise, wie eine auf Englisch verfasste Seminar- oder Bachelorarbeit oder das Aachener Fremdsprachenzertifikat Stufe B2, akzeptiert werden. Wenn der Prüfungsausschuss einen alternativen Nachweis der Englischkenntnisse akzeptieren soll, müssen Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen oder diesen Ihrer Bewerbung beifügen.
Teilnahme am Master-Bewerbungsverfahren vor Erwerb des Bachelorabschlusses
Bachelorstudierende, die voraussichtlich noch vor Ende des jeweils laufenden Semesters ihren Abschluss erwerben, können wie oben erwähnt bereits ohne Abschluss am Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang teilnehmen. Dazu wird den Bewerbungsunterlagen statt des Bachelorzeugnisses ein beglaubigter Grid-Auszug des ZPA beigelegt. Diese Studienbewerberinnen und -bewerber erhalten dann eine bedingte Zulassung und müssen ihr Bachelorzeugnis entsprechend bei Studienantritt nachreichen. Die Umschreibung zum nächsten Semester kann erfolgen, wenn alle Prüfungen (inklusive Bachelorarbeit und Kolloquium) vor Ende des laufenden Semesters (also bis zum 31. März oder 30. September) bestanden wurden. Bei dieser Frist zählt das Prüfungsdatum und nicht die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Teilnahme an Veranstaltungen des Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums
Bereits im Bachelorstudium ist es möglich an Veranstaltungen des Masterstudiengangs teilzunehmen. Studierende, welche erfolgreich an Prüfungen aus dem Masterstudium teilnehmen, erhalten eine Bescheinigung des jeweiligen Dozenten. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt beim Dozenten und nicht beim ZPA. Auf diese Weise erbrachte Prüfungsleistungen können dann beim Übergang in den Masterstudiengang anerkannt werden. Da Bachelor- und Masterprüfungen sich inhaltlich und formal unterscheiden, ist eine spätere Umwandlung einer Bachelorprüfung in eine Masterprüfung nicht möglich. Außerdem ist die Teilnahme an einer Masterprüfung nur dann möglich, wenn nicht vorher schon eine Prüfung zu der entsprechenden Bachelor-Veranstaltung abgelegt wurde.