Bewerbung für den Master Informatik
Hier finden Sie eine Reihe nützlicher Informationen, wenn Sie sich für ein Masterstudium der Informatik interessieren.
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Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind §3 der Masterprüfungsordnung zu entnehmen.
Für die fachliche Vorbildung im Sinne von §3(2) ist es erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber in den nachfolgend aufgeführten Bereichen über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Informatik erforderlichen Kenntnisse verfügt:
- Praktische Informatik: Programmierung, Datenstrukturen und Algorithmen, Datenbanken und Informationssysteme, Softwaretechnik
- Technische Informatik: Technische Informatik, Betriebssysteme und Systemsoftware, Datenkommunikation und Sicherheit, Systemprogrammierung
- Theoretische Informatik: Formale Systeme, Automaten und Prozesse, Berechenbarkeit und Komplexitiät, Mathematische Logik
- Mathematik: Diskrete Strukturen, Analysis für Informatiker, Lineare Algebra, Angewandte Stochastik
Die Feststellung, ob diese inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, trifft der Prüfungsausschuss in einer Einzelfallprüfung auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Es sind Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch nachzuweisen, die in §3 der Übergreifenden Prüfungsordnung näher definiert sind. Neben den dort genannten Nachweisen für englische Sprachkenntnisse werden auch vergleichbare Nachweise oder eine in englischer Sprache verfasste Bachelorarbeit akzeptiert. Die Gleichwertigkeit der Nachweise wird vom Prüfungsausschuss in einer Einzelfallprüfung festgestellt.