Bewerbungsverfahren

 

Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt ausschließlich online über das Online-Bewerbungsportal.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen sowie die abweichenden Bewerbungsfristen für internationale Studierende. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen im Bewerbungsportal hochgeladen und eingetragen sein. Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.

Erst informieren, dann bewerben!

Bitte lesen Sie zunächst die Informationen der RWTH zum Verfahren der Online-Bewerbung! Im Anschluss können Sie sich über das Online-Portal direkt bewerben.

Weitere Tipps

  1. Die Bewerbungen werden üblicherweise zunächst nur auf Vollständigkeit der Unterlagen und formale Eignung geprüft. Alle Bewerbungen werden gesammelt auf die fachliche Eignung geprüft und Sie werden üblicherweise ein paar Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist über das Ergebnis informiert.
  2. Im Online-Portal können sie jederzeit den Status ihrer Bewerbung einsehen.

Bewerbungen mit deutschem Hochschulabschluss

Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem deutschem Hochschulabschluss werden vom Studierendensekretariat der RWTH Aachen geprüft.

Der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis des ersten Hochschulstudiums (zum Beispiel Bachelorzeugnis) inklusive Beschreibung der fachlichen Studieninhalte der belegten Kurse. Diese sind oft in Form von Modulbeschreibungen verfügbar.

Nach der Bewerbung müssen zur Einschreibung noch Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ohne den Nachweis der Englischkenntnisse ist eine Einschreibung nicht möglich, selbst wenn Sie zugelassen wurden.

Bedingte Zulassung

Auch Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das erste Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen haben, können sich schon frühzeitig für die Zulassung zum Masterstudiengang Informatik der RWTH Aachen bewerben. In diesem Fall kann ein bedingter Zulassungsbescheid erteilt werden. Die Zulassung wird dann wirksam mit dem erfolgreichen Abschluss des ersten Hochschulstudiums bis spätestens zu Beginn des Semesters, in dem das Masterstudium aufgenommen werden soll.

Nähere Informationen zu den genauen Fristen finden Sie unter Hinweise für Bachelorstudierende der RWTH Aachen.

Bewerbungen mit ausländischem Hochschulabschluss

Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischem Hochschulabschluss werden vom International Office der RWTH bearbeitet. Das International Office stellt detaillierte Informationen über den Bewerbungsprozess zur Verfügung und bietet Hilfe bei Fragen.

Zusätzlich zu den Dokumenten, die bei einer Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss eingereicht werden müssen, wird Bewerbungen mit einem Hochschulabschluss der außerhalb der EU erlangt wurde, wird zuätzlich der Graduate Record Examination (GRE) General Test verlangt. Im Testfeld Quantitative Reasoning (GRE-QR) müssen die Bewerberinnen und Bewerber zu den 25% Besten (above 75th percentile) und im Testfeld Verbal Reasoning (GRE-VR) noch zu den 85% Besten (above 15th percentile) eines Test-Jahrgangs gehören. Im Testfeld Analytical Writing (GRE-AW) müssen mindestens 3.5 Punkte erreicht worden sein. Ohne diesen Test oder wenn die geforderten Ergebnisse nicht erreicht wurden, können Bewerbungen nicht akzeptiert werden.

Nach der Bewerbung müssen zur Einschreibung noch Deutsch und Englischkentnisse nachgewiesen werden. Ohne den Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist eine Einschreibung nicht möglich, selbst wenn Sie zugelassen wurden. Von dieser Pflicht befreit sind nur Bewerberinnen und Bewerber mit einem Schul- oder Hochschulabschluss aus bestimmten deutsch- beziehungsweise englischsprachigen Ländern, beispielsweise Östereich für Deutschkentnisse oder Großbritannien für Englischkenntnisse. Für weitere Informationen über die akzeptierten Sprachzertifikate und Ausnahmen, besuchen Sie den obigen Link.