Häufig gestelllte Fragen
Vor dem Studium
Brauche ich Englisch- und Deutschkentnisse?
Ja, ein Nachweis beider Sprachen ist zur Einschreibung nötig. Mit einem deutschen Schul- oder Universitätsabschluss entfällt der Deutschnachweis.
Verschiedene Sprachtests werden als Nachweis für Englischkenntnisse akzeptiert. Als Englischnachweis kann auch ein Abitur mit mindestens Ausreichend in Englisch eingereicht werden. Wurde die Bachelorarbeit oder eine Seminararbeit auf Englisch verfasst, kann die Fachstudienberatung basierend darauf ausreichende Englischkenntnisse bescheinigen.
Die Sprachkenntnisse werden nicht bei der Bewerbung, sondern erst bei der Einschreibung geprüft!
Bis zu welcher Frist muss ich meinen Bachelor abgeschlossen haben, um mich gegen Semesterende noch rechtzeitig in den Master einschreiben zu können?
Eine Einschreibung zu einem Sommersemester ist immer spätestens bis zum 30.04. und zu einem Wintersemester bis zum 31.10. möglich, sofern bis zu diesem Zeitpunkten der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Masterzugangsberechtigung (in der Regel ein Bachelorstudium) nachgewiesen werden kann. Der Nachweis kann auch durch Vorlage einer 4,0-Bescheinigung beim ZPA erfolgen. Wenn nicht, kann eine Einschreibung nicht erfolgen. In diesem Fall müsste dann zum darauffolgenden Semester eine erneute Bewerbung erfolgen.
Ich habe einen Studienabschluss in einem anderen Fach. Kann ich mich für den Master Informatik bewerben?
Es ist möglich sich mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach zu bewerben. Um angenommen zu werden, müssen jedoch alle fachlichen Voraussetzungen in ausreichendem Maß erfüllt werden. Das ist in der Regel nur bei informatiknahen Studiengängen wie z.B. Mathematik mit Anwendungsfach Informatik oder Wirtschaftsinformatik der Fall. Meistens ist es nötig zusätzliche Kurse in Informatik zu belegen, bevor eine Zulassung möglich ist.
Berufserfahrung kann nicht als Ausgleich für fehlende akademische Vorbildung genutzt werden.
Aufbau des Studiums
Ich komme in einem Bereich über die erlaubten 35 CP, was passiert dann?
Die letzte Prüfung die den CP-Zähler in einen Bereich über 35 CP bringen würde, wird automatisch vom ZPA ignoriert und kann nachträglich als "freiwillige Zusatzleistung" deklariert werden. Soll dieses Fach trotzdem in die Endnote eingehen, ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen, um die Veranstaltung voll in die Endnote eingehen zu lassen.
Meine Wahlpflichtmodule addieren sich nicht zur geforderten Anzahl Credits, was soll ich tun?
Die 120 Credits insgesamt und die Credits im Anwendungsfach sind als Minimum zu verstehen. Diese Credit Anzahl muss erreicht werden, darf aber überschritten werden. Das letzte Modul, das zum Erreichen oder Überschreiten der Grenze nötig ist, wird noch voll gewertet und gibt die volle Anzahl Credits. Die Gewichtung aller Noten ist weiterhin gemäß der Credits im jeweiligen Modul. Erst wenn nach Erreichen oder Überschreiten der jeweiligen Grenzen ein weiteres Modul gewählt wird, zählt dieses nicht mehr und kann nur noch als freiwillige Zusatzleistung ins Zeugnis aufgenommen werden.
Welche Module kann ich in mein Schwerpunktkolloquium aufnehmen?
Es können beliebige Informatik Master Module in das Schwerpunktkolloquium aufgenommen werden. Es ist dabei egal, ob die Module während des Bachelorstudiums, im Masterstudium oder überhaupt noch nicht gehört oder bestanden wurden. In der Regel verlangen die Prüfer*innen jedoch, dass mindestens zwei der drei Module aktuell gehört werden oder bereits bestanden wurden.
Ob eine bestimmte Kombination gewählt werden kann, entscheiden die jeweiligen Prüfer*innen.
Module aus den Anwendungsfächern können nicht teil des Schwerpunktkolloquiums sein, sofern sie nicht auch Teil des Informatik Wahlpflichtkatalogs sind.
Kann ich ein zweites Seminar belegen?
Es ist nicht möglich zweites Seminar zu belegen. Ein zweites Seminar kann auch nicht als Ersatz für Wahlpflichtveranstaltungen anerkannt werden.
Früher war ein zweites Seminar vorgesehen. Die entsprechenden Übergangsregelungen zur Umwandlung von Seminaren in Wahlpflichtmodule gelten allerdings nur, falls beide Seminare im Wintersemester 2018/2019 oder früher absolviert wurden.
Prüfungen und Abschlussarbeiten
Was kann ich tun, wenn ich die Fristen zur Prüfungsanmeldung verpasst habe?
Nachmeldungen sind nicht möglich. Technische Probleme bei der Anmeldung sind sofort an den Studienberater zu melden. Nur wenn technische Probleme vor Ende der Anmeldephase nicht gelöst werden können, werden Prüfungen nachgemeldet.
Kann ich eine externe Abschlussarbeit schreiben?
Extern ausgeschriebene Arbeiten ohne ausgebende Informatik-Professorin oder -Professor können nicht angenommen werden. Mehr Informationen dazu unter Organisatorisches im Abschnitt „Bachelorarbeit und -kolloquium“. Die Informationen zu externen Abschlussarbeiten gelten entsprechend für Masterarbeiten.
Anwendungsfächer
Reicht es, wenn ich 14 Credits im Anwendungsfach habe?
In der Regel nein. Für die meisten Anwendungsfächer ist die Anzahl der nötigen Credits in der Prüfungsordnung auf 18 festgelegt. Es müssen also in der Regel mindestens 18 Credits im Anwendungsfach erreicht werden.
In der Prüfungsordnung ist ein Bereich von 14-18 Credits angegeben, um dem Prüfungsausschuss die Möglichkeit zu geben, bei alternativen Anwendungsfächern von den 18 Credits abzuweichen.
Ich möchte das Anwendungsfach Medizin belegen. Was muss ich tun?
Dafür muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Ich habe bereits ein abgeschlossenes Studium in einem Anwendungsfach. Kann ich das anerkennen lassen?
In den meisten Fällen ist das möglich. Dazu ist jedoch eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss nötig, für die ein Antrag gestellt werden muss.