Achtung:
Für die Einschreibung ab dem Wintersemester 2012/13 führt die
RWTH für den Bachelor-Studiengang Informatik einen lokalen NC
(Numerus Clausus) ein.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass eine
Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli erfolgen muss.
[Details zum NC/Vergabeverfahren]
Übersicht:
An der RWTH Aachen gibt es ein
elektronische Vorlesungsverzeichnis (CAMPUS). Die
Informationen in
CAMPUS
stimmen mit dem gedruckten Vorlesungsverzeichnis überein, sind aber in
der Regel aktueller. Zudem steht Ihnen mit
CAMPUS Office eine Anwendung zur Verfügung, mit
der Sie sich insbesondere individuell Stundenpläne erstellen sowie
Ihre Prüfungsanmeldungen verwalten können.
Die
Beschreibungen der
Lehrveranstaltungen (auch Prüfungsordnungsbeschreibung oder
Modulhandbuch genannt) findet sich auch im CAMPUS-System unter der
Rubrik
Prüfungsordnungen -> BSInf (Version 2006) bzw.
Prüfungsordnungen -> BSInf/10 (Version 2010). Diese Repräsentation ersetzt die
bisherige PDF-Version des Modulhandbuchs.
Mit
StOEHn erfolgt die
Ermittlung der tatsächlichen studentischen Arbeitsbelastung und damit
eine Überprüfung bisher verwendeter Schätzwerte für Credits. Zu Beginn
jedes Erhebungszeitraums erfolgt eine Email-Benachrichtigung und der
Workload wird für jedes Modul über 4-5 Erhebungszeiträume ermittelt.
Die eingebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Alle Module des Bachelor Informatik werden von Prüfungen
begleitet. Die Prüfungsform ist dabei in der o.g. Prüfungsordnungsbeschreibung
BSInf (BPO 2006) bzw.
BSInf/10 (BPO 2010) für jedes Modul einzeln
aufgeführt.
Zu beachten:
-
Zu jeder Modulprüfung kann eine Prüfungszulassung verlangt werden, die in
der Regel durch regelmäßige und erfolgreiche Übungsteilnahme erzielt wird.
Die genauen Bedingungen zur Erringung einer Prüfungszulassung werden von
dem/der Dozenten/in bekanntgegeben.
-
Prüfungszulassungen behalten nach BPO 2010 Ihre Gültigkeit, wenn
man noch im gleichen Semester mindestens einmal an der Prüfung
teilnimmt. Nach BPO 2006 bleibt eine Prüfungszulassung nur bis zum
übernächsten Prüfungszeitraum (also ein Jahr) gültig. Ausnahmen
davon regelt der Prüfungsauschuss auf
Antrag.
- Wiederholte bzw. schwerwiegende Täuschungsversuche können zur
Exmatrikulation führen.
- Im Falle von Wiederholungsprüfungen ist im Bachelor
Informatik ab sofort eine mündlichen
Ergänzungsprüfung nach dem dritten Fehlversuch
möglich (sowohl nach BPO 2006, als auch nach BPO 2010).
- Nach BPO 2006 müssen alle
Wiederholungsprüfungen eines nicht bestandenen Moduls
innerhalb von 2 Semestern absolviert werden.
Ausnahme:
die Wiederholungsfrist für die Pflichtpraktika
"Elektrotechnische Grundlagen für Informatiker" und
"Hardware-nahe Programmierung" (nun Praktikum
"Systemprogrammierung") beträgt 4 Semester.
Weitere
Ausnahmen regelt der Bachelor-Prüfungsausschuss
Informatik.
- Nach BPO 2010 gibt es keine Wiederholungsfrist mehr, jedoch ist
eine Abmeldung von einem Prüfungstermin bis eine Woche vor dem
entsprechenden Prüfungstermin nur noch maximal einmal
nach Rücksprache mit der Fachstudienberatung
möglich. Danach erfolgt die automatische Wiederanmeldung zur
Prüfung, eine weitere Abmeldung ohne Angabe von Gründen
ist für diese Prüfung dann nicht mehr möglich.
Das
Zentrale Prüfungsamt (ZPA)
organisiert die Prüfungen und Abschlussarbeiten. Insbesondere ist das
ZPA für die Anmeldung und Notenverwaltung von Prüfungen zuständig.
Je nach Art des Moduls, geschieht die Prüfungsanmeldung auf
verschiedene Weise, eine Liste der unterschiedlichen Anmeldearten im
Bachelor-Studiengang Informatik ist unten angegeben. Bitte beachten
Sie dazu auch die
allgemeinen Hinweise
des ZPA zur Prüfungsanmeldung.
- Pflicht-, Wahlpflicht- und Anwendungsfachmodule: Die
Anmeldung zur Prüfung geschieht über das modulare
Anmeldeverfahren der entsprechende
Prüfungsveranstaltung. Diese Anmeldung bezieht sich nicht auf
einen bestimmten Prüfungstermin, sondern startet die
automatische Anmeldung (bzw. Wiederanmeldung) zu dieser
Prüfung, bis diese bestanden ist.
In der Regel (üblicherweise Prüfungen zu
Vorlesungsmodulen) gilt für die Anmeldung eine Frist
bis zum vorletzten Freitag im Mai für das Sommersemester und
bis zum vorletzten Freitag im November für das
Wintersemester. Für Abmeldungen vom
Prüfungsanmeldeverfahren gilt zudem eine Frist bis zum
letzten Freitag im Mai für das Sommersemester und bis zum
letzten Freitag im November für das Wintersemester. In
bestimmten Fällen (z. B. semesterbegleitende
Prüfungsleistungen wie bei Seminaren oder Praktika bzw. z. T. Anwendungsfächern)
können frühere Fristen gelten, siehe dazu die für
das jeweilige Anmeldeverfahren angegebenen Fristen.
Bitte beachten: diese Anmeldung wird jeweils erst
Mitte Juni bzw. Mitte Dezember automatisch in eine Anmeldung zur
Prüfung im ZPA umgewandelt, wird also erst dann in der
Übersicht der Prüfungsanmeldungen in Ihrem CAMPUS-Office
Zugang sichtbar. Wenn Sie sich vom modularen Anmeldeverfahren
innerhalb der o.g. Anmeldefrist abmelden, werden Sie nicht zur
Prüfung angemeldet.
Unbedingt beachten: Solange eine Prüfung nicht
bestanden ist, werden Sie, sobald Ihre Prüfungsanmeldung im
ZPA übernommen wurde, zu den jeweils folgenden
Prüfungsterminen immer wieder automatisch angemeldet!
Deshalb unbedingt Ihren Prüfungsstatus regelmäßig
im CAMPUS-Office/VZPA überprüfen.
Dies gilt auch für Wahlpflicht- und Anwendungsfachprüfungen, sofern diese nicht gewechselt werden!
Wechsel von Wahlpflicht- und Anwendungsfach: Im Falle eines Wechsels eines Wahlpflicht- und/oder
Anwendungsfachmoduls wird die automatische Wiederanmeldung zu den entsprechenden Prüfungen unterbrochen.
Der Wechsel geschieht auf Antrag an den
Prüfungsauschuss Informatik.
Anmeldefrist überschritten: siehe FAQ.
- Praktika Elektrotechnische Grundlagen und Hardware-nahe
Programmierung: Hier erfolgt die Anmeldung direkt über die
Modulanmeldung.
- Proseminar, Software-Projektpraktikum, Seminar: Für die
Proseminare und Software-Projektpraktika einerseits, und das
Seminar andererseits findet jeweils eine zentrale Verteilung
ausserhalb von CAMPUS statt. Diese Verteilverfahren der Informatik
finden in der Regel kurz vor Ende der Vorlesungsperiode des
Vorsemesters statt, und werden auf den Seiten der Fachgruppe
Informatik, im Verteiler der Fachstudienberatung Informatik, und
in allen Veranstaltungen im Bachelor Informatik rechtzeitig
angekündigt. Bitte verfolgen Sie diese Ankündigungen!
Aufgrund des zentralen Anmeldesystems mit individuellen
Wahlmöglichkeiten gibt es generell keine automatische
Wiederanmeldung für Proseminare, Software-Projektpraktika und
Seminare.
Die Abmeldung von einem Proseminar,
Software-Projektpraktikum und Seminar muss innerhalb von drei
Wochen nach der Themenvergabe geschehen. Bei unentschuldigtem
Abbruch nach dieser Frist wird das (Pro-)Seminar/Praktikum mit der
Note 5,0 bzw. als nicht bestanden bewertet.
- Bachelorarbeit und -Kolloquium: Die Anmeldung und der
formale Ablauf einer Bachelor-Arbeit sind hier
detailliert beschrieben.
- Prüfungen in Master-Modulen: siehe Belegung von Modulen des
Master-Studiengang (vorzeitig oder als Wahlpflichtersatz im Bachelor)
Ab dem fünften (BPO 2010) bzw. vierten (BPO 2006) Fachsemester sind im Bachelor-Studiengang Informatik
insgesamt vier Wahlpflichtmodule im Umfang von je 6 Credits zu
belegen. Abgesehen von der Einschränkung, dass mindestens eines
dieser Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Theoretische Informatik
gewählt werden muss, gibt es bei der Wahl der Wahlpflichtmodule keine
weiteren Einschränkungen.
Zu Beginn jedes Semesters gibt es eine
Einführungsveranstaltung, in der die im
aktuellen Semester angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen vorgestellt
werden.
Einen (semesterunabhängigen) Überblick des gesamten
Wahlpflichtangebots im Bachelor-Studiengang Informatik findet sich in
der Prüfungsordnungsbeschreibung
BSInf (BPO 2006) bzw.
BSInf/10 (BPO 2010).
Zusätzlich oder ergänzend zu den Wahlpflichtmodulen
können, insbesondere in der Endphase des Studiums bzw. zur
Überbrückung bis zum Einstieg in den Master-Studiengang
Informatik, Module des
Master-Studiengang Informatik belegt werden, die entweder
Wahlpflichtmodule im Bachelor ersetzen (§ 16 Abs. 5
BPO 2010 bzw. § 11,
Abs. 4
BPO 2006) oder
später im Master-Studiengang Informatik angerechnet werden
können (§ 9, Abs. 3
BPO 2010).
Die Anmeldung zu den entsprechenden Master-Prüfungen geschieht zu
gesonderten Fristen im VZPA oder persönlich im ZPA. Die entsprechenden
Anmeldefristen für vorgezogene Masterprüfungen finden Sie auf den
Seiten des ZPA
unter Anmeldetermine für Prüfungen im Sommer- bzw. Wintersemester. Nach
Absolvieren der Prüfung (zu Masterbedingungen!) wird das Prüfungsergebnis
vom Dozenten an das ZPA gemeldet. Die absolvierte Prüfung kann dann beim
Eintritt in den Masterstudiengang oder auf schriftlichen Antrag als
Wahlpflichtmodul im Bachelor-Studiengang angerechnet werden."
Sie sollten sich frühzeitig um ein Thema für Ihre Bachelorarbeit
kümmern. Zum einen gibt der Besuch von Wahlpflichtmodulen schon gute
Einblicke in die Forschungsbereiche der Dozenten der Informatik, zum
anderen können Sie sich auf den Seiten der jeweiligen
Arbeitsgebiete über
deren Forschungsgebiete bzw. aktuelle Angebote von Bachelorarbeiten
informieren. Idealerweise sollte in dem Bereich, in dem eine
Bachelorarbeit absolviert werden soll schon mindestens ein
Wahlpflichtmodul oder ein entsprechendes weiterführendes Pflichtmodul
belegt worden sein. Sobald Sie eine genauere Vorstellung über die
mögliche Richtung Ihrer Bachelorarbeit haben, sollten Sie die
entsprechenden Dozenten und/oder Dozentinnen kontaktieren.
Formaler Ablauf der Anmeldung der Bachelorarbeit:
- Anmeldeformular für die Bachelorarbeit im Zentralen Prüfungsamt oder hier besorgen.
- Die/der Studierende füllt das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit
aus und lässt sich vom Zentralen Prüfungsamt (im mittleren Block)
bestätigen, dass die Voraussetzungen zur Anmeldung der
Bachelorarbeit erfüllt sind. Voraussetzung zur Anmeldung der
Bachelorarbeit ist das Erreichen von mindestens 120 Credits nach
BPO 2010 bzw. 114 Credits
nach BPO 2006 (abweichend
von §16 Abs. 3 BPO 2006: Entscheidung des
Bachelor-Prüfungsauschuss Informatik vom 21.1.2009).
- Der oder die Studierende vereinbart mit dem Gutachter oder der
Gutachterin der Arbeit das Thema der Bachelorarbeit. Der/die
erste Gutacher/in muss ein/e Professor/in oder ein
habilitiertes Mitglied der Fachgruppe Informatik sein.
- Der/die Gutachter/in trägt das Thema in deutscher und
englischer Sprache ein und reicht das Formular an den Vorsitzenden des
Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik weiter. Dieser legt den
Tag der Vergabe fest, an welchem die viermonatige Bearbeitungszeit
beginnt und informiert die/den Studierende/n sowie das Zentrale Prüfungsamt und
sendet das Formblatt an das Zentrale Prüfungsamt zurück.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur bei Vorlage
eines ärztlichen Attests, bei höherer Gewalt oder Gründen, die in
der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu
vertreten sind, erfolgen und muss im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die
Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier
Wochen verlängert werden (s. § 17, Abs. 6 BPO 2010 bzw. § 16, Abs. 7 BPO 2006).
- Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung
im Zentralen Prüfungsamt
vorzulegen (je ein Exemplar für Gutachter/in, Zweitgutachter/in,
und das Archiv der Fachgruppe Informatik). Das ZPA bestätigt die Abgabe der
Arbeit. Die Bachelorarbeit und das Formular gehen anschließend an
die Gutachter. Nach dem Eintragen der Bewertungen leiten die
Gutachter das Formular zusammen mit den schriftlichen Gutachten an
das ZPA weiter.
- Der Termin für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem/der
Dozenten/in zu vereinbaren und kann auch vor der endgültigen
Abgabe der Bachelor-Arbeit liegen. Die Sprache, in der das
Kolloquium abzuhalten ist wird in Absprache mit dem/der
Dozenten/in festgelegt.
Ab dem 3. Fachsemester (bzw. 2. Fachsemester bei Start im
Sommersemester) ist im Bachelor-Studiengang Informatik ein
Anwendungsfach zu belegen. Neben den drei Anwendungsfächern, die
in der Bachelorprüfungsordnung Informatik (
BPO 2010 bzw.
BPO 2006) festgelegt sind (BWL, Mathematik und
Elektrotechnik), sind mittlerweile fünf weitere
Anwendungsfächer eingerichtet (Physik, Biologie, Maschinenbau,
Medizin und Philosophie).
Das aktuelle Angebot an Anwendungsfächern wird im Zuge der
Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Sommersemesters in einer
eigenen Veranstaltung vorgestellt. Der Termin wird auf
der
Hauptseite der
Fachstudienberatung Informatik angekündigt.
Die Beschreibungen der Module der jeweiligen Anwendungsfächer finden
Sie, wie alle anderen Modulbeschreibungen, in der
Prüfungsordnungsbeschreibung des Bachelor Informatik.
Es können auch Anträge auf Zulassung neuer Anwendungsfächer gestellt
werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst an die
Fachstudienberatung
bzw. melden sich zu einer entsprechenden
Sprechstunde an. Erst im Anschluss an
ein Beratungsgespräch stellen Sie dann bitte einen entsprechenden
Antrag auf Zulassung eines neuen Anwendungsfachs, hierzu finden Sie
auch ein
Online-Formular
.
Nach dem Studienplan der neuen
BPO 2010 ist ein
nicht-technisches Wahlfach zu
belegen. Dieses umfasst insgesamt 4 Credits, die wahlweise auch auf
mehrere Veranstaltungen verteilt werden können. Die
entsprechenden Leistungen werden über Teilnahmenachweise
erbracht, die entweder vom Dozenten/der Dozentin an das ZPA
übertragen, oder an die Studierenden in Papierform
ausgehändigt werden. Wenn Sie Teilnahmenachweise in Papierform
erhalten, müssen Sie diese im ZPA vorlegen, damit diese in Ihre
Leistungsübersicht eingetragen werden kann.
Konkret finden sich im CAMPUS unter dem nicht-technischen Wahlfach
aktuell Sprachkurse des Sprachenzentrums, sowie Angebote des Projekts
Leonardo. Die Anzahl Credits für die einzelnen Veranstaltungen
finden Sie im CAMPUS in der Veranstaltungssicht in der Tabelle
Prüfungsleistungen in der Spalte
Credits Bonus.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anmeldezeiträume, die z.T. zu
Semesteranfang oder auch schon in den Wochen vor Semesteranfang liegen
können. Beachten Sie zudem, dass für fortgeschrittene
Angebote des Sprachenzentrums die Teilnahme an entsprechenden
Einstufungstests notwendig ist. Informationen dazu finden Sie auf den
Seiten des
Sprachenzentrums.
Sollten Sie an einem weiteren nicht-technischen Wahlfach interessiert
sein, das aktuell noch nicht im Katalog der Nicht-technischen
Wahlfächer des Bachelor Informatik zu finden ist, tun Sie bitte
folgendes:
- Suchen Sie sich ein potentielles nicht-technisches Wahlfach aus
dem Angebot im CAMPUS, und notieren Sie sich die
Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.)
- Klären Sie mit der/dem Dozentin/en die Bedingungen für
die Erteilung eines Teilnahmenachweises.
- Senden Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung der von Ihnen
gewüschten Veranstaltung (bitte die CAMPUS
Veranstaltungsnummer angeben) formlos per Email an die Fachstudienberatung für den
Bachelor Informatik. Sie erhalten dann eine
Bestätigung. Wenn die Veranstaltung die Voraussetzungen
für das nicht-technische Wahlfach erfüllt (wenn es im
wesentlichen also nicht technisch ist), dann wird die
Verantaltung im CAMPUS zur Prüfungsleistung nicht-technisches
Wahlfach zugeordnet, sodass dann ggf. auch modulare
Anmeldeverfahren genutzt werden können.
- Ist das von Ihnen gewünschte Fach im CAMPUS unter
Studiengänge weder unter Interdisziplinäres
Lehrangebot, noch unter Sprachenzentrum zu finden, dann
informieren Sie sich bitte vorab bei dem/der anbietenden
Dozenten/in, ob das gewünschte Fach für Sie zur
Verfügung steht (und klären Sie die Bedingungen für
einen Teilnahmenachweis, s.o.). Leiten Sie die entsprechende
Kommunikation des/der Dozenten/in (Schriftverkehr, Email) mit
Ihrem Antrag auf dieses nicht-technische Wahlfach (s.o.) an mich
weiter.
Anerkennungen von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. von
anderen Hochschulen müssen schriftlich beantragt werden.
Hier finden Sie genaue Informationen
zur Antragstellung.
Zum Wintersemester 2010/11 wird eine neue Prüfungsordnung f¨r
den Bachelor-Studiengang Informatik eingeführt. Genauere
Informationen bzw. Hinweise zu Änderungen finden sich in der
FAQ.
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungsbeschreibungen
- Beschreibung der
Pflicht-, Wahlpflicht- und Anwendungsfachmodule des
Bachelor-Studiengang Informatik BSInf (BPO 2006) bzw. BSInf/10 (BPO 2010).
Studienpläne
Amtliche Bekanntmachungen der RWTH Aachen