Bachelor-Studium Informatik

Achtung:
Für die Einschreibung ab dem Wintersemester 2012/13 führt die RWTH für den Bachelor-Studiengang Informatik einen lokalen NC (Numerus Clausus) ein. Das bedeutet im Wesentlichen, dass eine Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli erfolgen muss. [Details zum NC/Vergabeverfahren]

Übersicht:




Elektronisches Vorlesungsverzeichnis CAMPUS

An der RWTH Aachen gibt es ein elektronische Vorlesungsverzeichnis (CAMPUS). Die Informationen in CAMPUS stimmen mit dem gedruckten Vorlesungsverzeichnis überein, sind aber in der Regel aktueller. Zudem steht Ihnen mit CAMPUS Office eine Anwendung zur Verfügung, mit der Sie sich insbesondere individuell Stundenpläne erstellen sowie Ihre Prüfungsanmeldungen verwalten können.

Beschreibungen der Lehrveranstaltungen

Die Beschreibungen der Lehrveranstaltungen (auch Prüfungsordnungsbeschreibung oder Modulhandbuch genannt) findet sich auch im CAMPUS-System unter der Rubrik Prüfungsordnungen -> BSInf (Version 2006) bzw. Prüfungsordnungen -> BSInf/10 (Version 2010). Diese Repräsentation ersetzt die bisherige PDF-Version des Modulhandbuchs.

Studentische Online Workload Erfassung an Aachener Hochschulen (StOEHn)

Mit StOEHn erfolgt die Ermittlung der tatsächlichen studentischen Arbeitsbelastung und damit eine Überprüfung bisher verwendeter Schätzwerte für Credits. Zu Beginn jedes Erhebungszeitraums erfolgt eine Email-Benachrichtigung und der Workload wird für jedes Modul über 4-5 Erhebungszeiträume ermittelt. Die eingebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.

Prüfungen und Prüfungszulassung

Alle Module des Bachelor Informatik werden von Prüfungen begleitet. Die Prüfungsform ist dabei in der o.g. Prüfungsordnungsbeschreibung BSInf (BPO 2006) bzw. BSInf/10 (BPO 2010) für jedes Modul einzeln aufgeführt.
Zu beachten:

Prüfungsanmeldung und Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) organisiert die Prüfungen und Abschlussarbeiten. Insbesondere ist das ZPA für die Anmeldung und Notenverwaltung von Prüfungen zuständig.

Je nach Art des Moduls, geschieht die Prüfungsanmeldung auf verschiedene Weise, eine Liste der unterschiedlichen Anmeldearten im Bachelor-Studiengang Informatik ist unten angegeben. Bitte beachten Sie dazu auch die allgemeinen Hinweise des ZPA zur Prüfungsanmeldung.

Wahlpflichtmodule

Ab dem fünften (BPO 2010) bzw. vierten (BPO 2006) Fachsemester sind im Bachelor-Studiengang Informatik insgesamt vier Wahlpflichtmodule im Umfang von je 6 Credits zu belegen. Abgesehen von der Einschränkung, dass mindestens eines dieser Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Theoretische Informatik gewählt werden muss, gibt es bei der Wahl der Wahlpflichtmodule keine weiteren Einschränkungen.
Zu Beginn jedes Semesters gibt es eine Einführungsveranstaltung, in der die im aktuellen Semester angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen vorgestellt werden.
Einen (semesterunabhängigen) Überblick des gesamten Wahlpflichtangebots im Bachelor-Studiengang Informatik findet sich in der Prüfungsordnungsbeschreibung BSInf (BPO 2006) bzw. BSInf/10 (BPO 2010).

Belegung von Modulen des Master-Studiengang (vorzeitig oder als Wahlpflichtersatz im Bachelor)

Zusätzlich oder ergänzend zu den Wahlpflichtmodulen können, insbesondere in der Endphase des Studiums bzw. zur Überbrückung bis zum Einstieg in den Master-Studiengang Informatik, Module des Master-Studiengang Informatik belegt werden, die entweder Wahlpflichtmodule im Bachelor ersetzen (§ 16 Abs. 5 BPO 2010 bzw. § 11, Abs. 4 BPO 2006) oder später im Master-Studiengang Informatik angerechnet werden können (§ 9, Abs. 3 BPO 2010).

Die Anmeldung zu den entsprechenden Master-Prüfungen geschieht zu gesonderten Fristen im VZPA oder persönlich im ZPA. Die entsprechenden Anmeldefristen für vorgezogene Masterprüfungen finden Sie auf den Seiten des ZPA unter Anmeldetermine für Prüfungen im Sommer- bzw. Wintersemester. Nach Absolvieren der Prüfung (zu Masterbedingungen!) wird das Prüfungsergebnis vom Dozenten an das ZPA gemeldet. Die absolvierte Prüfung kann dann beim Eintritt in den Masterstudiengang oder auf schriftlichen Antrag als Wahlpflichtmodul im Bachelor-Studiengang angerechnet werden."

Bachelorarbeit und -kolloquium

Sie sollten sich frühzeitig um ein Thema für Ihre Bachelorarbeit kümmern. Zum einen gibt der Besuch von Wahlpflichtmodulen schon gute Einblicke in die Forschungsbereiche der Dozenten der Informatik, zum anderen können Sie sich auf den Seiten der jeweiligen Arbeitsgebiete über deren Forschungsgebiete bzw. aktuelle Angebote von Bachelorarbeiten informieren. Idealerweise sollte in dem Bereich, in dem eine Bachelorarbeit absolviert werden soll schon mindestens ein Wahlpflichtmodul oder ein entsprechendes weiterführendes Pflichtmodul belegt worden sein. Sobald Sie eine genauere Vorstellung über die mögliche Richtung Ihrer Bachelorarbeit haben, sollten Sie die entsprechenden Dozenten und/oder Dozentinnen kontaktieren.

Formaler Ablauf der Anmeldung der Bachelorarbeit:
  1. Anmeldeformular für die Bachelorarbeit im Zentralen Prüfungsamt oder hier besorgen.
  2. Die/der Studierende füllt das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit aus und lässt sich vom Zentralen Prüfungsamt (im mittleren Block) bestätigen, dass die Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit erfüllt sind. Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist das Erreichen von mindestens 120 Credits nach BPO 2010 bzw. 114 Credits nach BPO 2006 (abweichend von §16 Abs. 3 BPO 2006: Entscheidung des Bachelor-Prüfungsauschuss Informatik vom 21.1.2009).
  3. Der oder die Studierende vereinbart mit dem Gutachter oder der Gutachterin der Arbeit das Thema der Bachelorarbeit. Der/die erste Gutacher/in muss ein/e Professor/in oder ein habilitiertes Mitglied der Fachgruppe Informatik sein.
  4. Der/die Gutachter/in trägt das Thema in deutscher und englischer Sprache ein und reicht das Formular an den Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik weiter. Dieser legt den Tag der Vergabe fest, an welchem die viermonatige Bearbeitungszeit beginnt und informiert die/den Studierende/n sowie das Zentrale Prüfungsamt und sendet das Formblatt an das Zentrale Prüfungsamt zurück.
  5. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests, bei höherer Gewalt oder Gründen, die in der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu vertreten sind, erfolgen und muss im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier Wochen verlängert werden (s. § 17, Abs. 6 BPO 2010 bzw. § 16, Abs. 7 BPO 2006).
  6. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung im Zentralen Prüfungsamt vorzulegen (je ein Exemplar für Gutachter/in, Zweitgutachter/in, und das Archiv der Fachgruppe Informatik). Das ZPA bestätigt die Abgabe der Arbeit. Die Bachelorarbeit und das Formular gehen anschließend an die Gutachter. Nach dem Eintragen der Bewertungen leiten die Gutachter das Formular zusammen mit den schriftlichen Gutachten an das ZPA weiter.
  7. Der Termin für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem/der Dozenten/in zu vereinbaren und kann auch vor der endgültigen Abgabe der Bachelor-Arbeit liegen. Die Sprache, in der das Kolloquium abzuhalten ist wird in Absprache mit dem/der Dozenten/in festgelegt.

Anwendungsfächer

Ab dem 3. Fachsemester (bzw. 2. Fachsemester bei Start im Sommersemester) ist im Bachelor-Studiengang Informatik ein Anwendungsfach zu belegen. Neben den drei Anwendungsfächern, die in der Bachelorprüfungsordnung Informatik (BPO 2010 bzw. BPO 2006) festgelegt sind (BWL, Mathematik und Elektrotechnik), sind mittlerweile fünf weitere Anwendungsfächer eingerichtet (Physik, Biologie, Maschinenbau, Medizin und Philosophie).
Das aktuelle Angebot an Anwendungsfächern wird im Zuge der Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Sommersemesters in einer eigenen Veranstaltung vorgestellt. Der Termin wird auf der Hauptseite der Fachstudienberatung Informatik angekündigt.
Die Beschreibungen der Module der jeweiligen Anwendungsfächer finden Sie, wie alle anderen Modulbeschreibungen, in der Prüfungsordnungsbeschreibung des Bachelor Informatik.
Es können auch Anträge auf Zulassung neuer Anwendungsfächer gestellt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachstudienberatung bzw. melden sich zu einer entsprechenden Sprechstunde an. Erst im Anschluss an ein Beratungsgespräch stellen Sie dann bitte einen entsprechenden Antrag auf Zulassung eines neuen Anwendungsfachs, hierzu finden Sie auch ein Online-Formular .

Nicht-technisches Wahlfach (nur BPO 2010)

Nach dem Studienplan der neuen BPO 2010 ist ein nicht-technisches Wahlfach zu belegen. Dieses umfasst insgesamt 4 Credits, die wahlweise auch auf mehrere Veranstaltungen verteilt werden können. Die entsprechenden Leistungen werden über Teilnahmenachweise erbracht, die entweder vom Dozenten/der Dozentin an das ZPA übertragen, oder an die Studierenden in Papierform ausgehändigt werden. Wenn Sie Teilnahmenachweise in Papierform erhalten, müssen Sie diese im ZPA vorlegen, damit diese in Ihre Leistungsübersicht eingetragen werden kann. Konkret finden sich im CAMPUS unter dem nicht-technischen Wahlfach aktuell Sprachkurse des Sprachenzentrums, sowie Angebote des Projekts Leonardo. Die Anzahl Credits für die einzelnen Veranstaltungen finden Sie im CAMPUS in der Veranstaltungssicht in der Tabelle Prüfungsleistungen in der Spalte Credits Bonus. Bitte beachten Sie dazu auch die Anmeldezeiträume, die z.T. zu Semesteranfang oder auch schon in den Wochen vor Semesteranfang liegen können. Beachten Sie zudem, dass für fortgeschrittene Angebote des Sprachenzentrums die Teilnahme an entsprechenden Einstufungstests notwendig ist. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Sollten Sie an einem weiteren nicht-technischen Wahlfach interessiert sein, das aktuell noch nicht im Katalog der Nicht-technischen Wahlfächer des Bachelor Informatik zu finden ist, tun Sie bitte folgendes:

Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennungen von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. von anderen Hochschulen müssen schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie genaue Informationen zur Antragstellung.

Prüfungsordnungen und Studienpläne

Zum Wintersemester 2010/11 wird eine neue Prüfungsordnung f¨r den Bachelor-Studiengang Informatik eingeführt. Genauere Informationen bzw. Hinweise zu Änderungen finden sich in der FAQ.

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungsbeschreibungen

Studienpläne

Amtliche Bekanntmachungen der RWTH Aachen

Förderungsmöglichkeiten