Aufgrund sehr guter Karrierechancen und der Attraktivität der RWTH Aachen als Informatik-Studienort werden unsere Studiengänge sehr stark nachgefragt. Wir freuen uns über das große Interesse und versuchen alle Studierenden exzellent auszubilden, um sie für eine erfolgreiche Karriere in diesem spannenden Bereich vorzubereiten. Die RWTH führt für die Informatik-Studiengänge (Bachelor und Lehramt) einen lokalen Numerus Clausus (NC), also eine Zulassungsbeschränkung, ein, um zusammen mit hohem Engagement aller Beteiligten auch für den doppelten Abiturjahrgang in Nordrhein- Westfalen im Wintersemester 2013/2014 sehr gute Studienbedingungen und eine exzellente Ausbildung zu ermöglichen.
Da der NC bereits zum Wintersemester 2012/2013 eingeführt wird, ändert sich das Bewerbungsverfahren ab sofort. Eine Bewerbung für eine Studienaufnahme im kommenden Wintersemester muss nun bereits bis zum 15. Juli erfolgen. Die Fachgruppe Informatik bietet eine besonders hohe Zahl von insgesamt 450 Studienplätzen (360 im Winter, 90 im Sommer) an. Das Vergabeverfahren wurde zudem so konzipiert, dass im kommenden Wintersemester 2012/2013 alle Bewerber sehr gute Aussichten haben, einen Studienplatz zu erhalten. Ob dies beim doppelten Abiturjahrgang so bleibt, wissen wir leider nicht.
Durch die Einführung einer Zulassungsbeschränkung ist eine Bewerbung nötig:
Jede/r Studieninteressierte bewirbt sich, sobald sie/er in Besitz des
Abiturzeugnisses ist, spätestens bis zum 15. Juli direkt bei der RWTH
Aachen. Die Bewerbung wird
online
erstellt und muss bis zu diesem Datum postalisch bei der RWTH eingehen.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Informatik ausschließlich anhand der
Abiturdurchschnittsnote (ohne Gewichtung von Einzelnoten) sowie der
Wartezeit. Das erste Verfahren liefert bereits bis Anfang August eine
Antwort auf die Bewerbung. Ein Studienplatz kann eventuell aber auch noch
in einem der
späteren Verfahren
erlangt werden. Das Abiturzeugnis muss erst bei der Einschreibung vorgelegt
werden.
Sonderquoten
Nach Bewerbungsschluss wird zunächst ein bestimmter
Anteil der Studienplätze
anhand von Sonderquoten vergeben:
Freiwilliger Dienst vor Einführung des
NC
Alle Bewerber, die
unmittelbar vor der Einführung des NC einen freiwilligen Dienst (FSJ,
Bundeswehr etc.)
begonnen haben, können einen sogenannten „bevorzugten Zulassungsanspruch“
geltend machen. "Vor Einführung des NC" bedeutet, dass die Person das
Studium ohne NC hätte aufnehmen können, wenn sie keinen freiwilligen Dienst
absolviert hätte. Dies gewährleistet, dass diesen Studieninteressierten
kein Nachteil gegenüber der vorherigen Situation ohne NC entsteht. Die
Beantragung ist in der Online-Bewerbung anzuzeigen und durch eine
entsprechende Dienstbescheinigung nachzuweisen.
Hauptverfahren: Vergabe nach Abiturnote und
Wartezeit
Nach Zuteilung durch die Sonderquoten ist noch der Großteil der
Studienplätze übrig. Dieser wird
im Hauptverfahren sowie in eventuell anschließenden Nachrückverfahren an
die übrigen Bewerber
(anhand von Abiturnote und eventueller Wartezeit) verteilt. Das hat den
Grund, dass sich Studieninteressierte oftmals bei mehreren Universitäten
und/oder Studiengängen bewerben, um sicher zu gehen, dass sie zumindest
einen Studienplatz erhalten. In Folge dessen schreibt sich erfahrungsgemäß
nur ein Teil der erfolgreichen Bewerber auch tatsächlich ein, wodurch
wieder Plätze frei werden, die dann erneut an die übrigen Bewerber verteilt
werden können. Dies wiederholt sich solange, bis alle Plätze vergeben oder
keine Bewerber mehr vorhanden sind. Das erste Vergabeverfahren wird als
"Hauptverfahren"
bezeichnet und unmittelbar nach Bewerbungsschluss durchgeführt, sodass
Bewerber
bis Anfang August eine Antwort
erhalten sollten. Wer hier noch keinen Platz erhält, sollte nicht sofort
aufgeben: man kann auch in einem der eventuell durchgeführten
Nachrückverfahren
noch erfolgreich sein.
Nachrückverfahren
Die Nachrückverfahren beginnen unmittelbar nach Abschluss des
Hauptverfahrens, sofern nicht nach dem Hauptverfahren bereits alle
Studienplätze angenommen wurden. Das letzte Nachrückverfahren kann sich bis
in das bereits begonnene Semester hineinziehen.
Wir wissen, dass dies nicht nur den Studienstart und die Wohnungssuche erheblich behindern kann, sondern auch einige Studieninteressierte dazu bewegen könnte, sich lieber bei anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen einzuschreiben. Um den gesamten Vergabeprozess zu beschleunigen und um negative Folgen für unsere Bewerber zu vermeiden, werden die Studienplätze in jedem der Verfahren mit einem relativ hohen Faktor überbucht. Das bedeutet, dass möglichst bereits im Hauptverfahren alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden können. Die Studienplätze werden jeweils zu 80% an die Bewerber mit der besten Abiturnote vergeben, zu 20% an diejenigen mit der längsten Wartezeit. Als Wartezeit wird die Zeit zwischen Erlangung der Hochschulreife (in der Regel Abitur) und der Bewerbung bezeichnet, sofern zuvor noch kein Studium an einer deutschen Hochschule begonnen wurde.
Jeder, der eine Zusage erhält, hat im jeweiligen Verfahren einen Studienplatz sicher. Wer einen Platz erhält, muss sich also nur noch fristgerecht einschreiben.
Achtung: Wer die Einschreibefrist des Verfahrens verpasst, in dem er/sie eine Zusage erhalten hat, wird in den folgenden Verfahrensrunden nicht weiter berücksichtigt. Dies gilt nicht für Bewerber des Lehramtsstudiengangs, solange eine Zusage im anderen Fach noch nicht vorliegt.
Die niedrigste Abiturnote eines Bewerbers, der noch einen Studienplatz erhält, ist die Note, die später als "Wert" des NC in den Statistiken und Medien auftaucht. Dieser ist ein reiner Erfahrungswert, der bei der Einschätzung der eigenen Chancen auf einen Studienplatz helfen soll. Er kann sich je nach Bewerberlage von Jahr zu Jahr signifikant ändern; insbesondere beim doppelten Abiturjahrgang, da hier mit deutlich mehr Bewerbern zu rechnen ist.
Dieser Wert macht keinerlei Aussage über die Qualität oder den Schwierigkeitsgrad des Studiums. Da wir den NC zum kommenden Wintersemester erstmalig einführen, haben wir leider noch keinen solchen Erfahrungswert. Wir rechnen damit, dass alle Bewerber sehr gute Chancen auf einen Studienplatz haben, da gemessen an den Einschreibezahlen der vergangenen Jahre eine sehr große Zahl an Studienplätzen zur Verfügung gestellt wird.