Achtung:
Für die Einschreibung ab dem Wintersemester 2012/13 führt die
RWTH für den Bachelor-Studiengang Informatik einen lokalen NC
(Numerus Clausus) ein.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass eine
Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli erfolgen muss.
[Details zum NC/Vergabeverfahren]
Hier finden Sie Informationen für Dozenten und Dozentinnen zur
Organisation von Veranstaltungen/Modulen bzw. Prüfungen im
Bachelor-Studiengang Informatik. Bei offenen Fragen wenden Sie sich
bitte an die Fachstudienberatung für den
Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de>.
Übersicht:
Im Bachelor-Studiengang Informatik sind Verfahren zur Modul-
bzw. automatischen Prüfungsanmeldung zu installieren, die durch
die Einrichtung der Prüfungsordnungsbeschreibung bzw. der
jeweiligen Modulbeschreibungen in
Modul-IT und deren Zuordnung zu den zugehörigen
Veranstaltungen in CAMPUS ermöglicht werden.
Voraussetzung für die Einrichtung von Anmeldeverfahren in
Modul-IT sowie für die Verwendung des Lehr- und Lernportals
L2P ist die
- Einrichtung von
Modulbeschreibungen, sowie die
- Zuordnung der in CAMPUS eingerichteten Veranstaltungen zu den
Modulbeschreibungen, die von der Fachstudienberatung für
den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de>
jedes Semester zum Stichtag im Zuge der CAMPUS Freischaltung und
danach nur auf Anfrage durchgeführt wird.
Bitte beachten: Insbesondere dann, wenn Veranstaltungen in
CAMPUS nach Freischaltung des CAMPUS für das
Folgesemester (oder im laufenden Semester) durch Dozenten
hinzugefügt werden, die Fachstudienberatung für
den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de
bitte unter Angabe der CAMPUS-Veranstaltungsnummern darüber
informieren, damit diese zugeordnet werden. Die Zuordnung von
bestehenden (bzw. vom Vorjahr automatisch durch CAMPUS
übertragenen) Veranstaltungen bleibt dagegen erhalten und
muss nicht erneuert werden. Die Zuordnung zu den
Modulbeschreibungen ist in der Veranstaltungssicht unter
„Module“ erkennbar (nicht zu verwechseln mit den
Zuordnungen unter „Studiengänge“).
Für die unterschiedlichen Lehrveranstaltungen
bzw. Prüfungsangebote sind folgende Schritte notwendig.
- Pflicht- und Wahlpflichtmodule (Vorlesungen):
- Einrichtung von Veranstaltungen in CAMPUS für Vorlesung,
Übung, Praktikum, Seminar, etc.
- Einrichtung von einer Prüfungsveranstaltung pro
Modul und dabei folgendes bitte unbedingt beachten:
- Die Prüfungsveranstaltung (wie alle anderen
Veranstaltungen) bitte bis zum Stichtag der Dozenten
bzgl. CAMPUS Freischaltung einrichten (für die genaue
Frist s. CAMPUS Homepage).
Werden Lehrveranstaltungen und Prüfungsveranstaltungen erst nach
Ende der Dozentenfrist eingetragen, bitte unbedingt die zuständigen
Fachstudienberater kontaktieren, damit eine korrekte Zuordnung zu
Studiengang und Modul bzw. Prüfungsleistung gewährleistet werden
kann.
- Die Prüfungsveranstaltung bitte auch dann schon
anlegen, wenn die Prüfungsform (mündlich/schriftlich,
sofern nach BPO durch den/die Dozenten/in wählbar), oder
die Prüfungstermine noch nicht endgültig festgelegt sind.
- Den/die Dozenten/in, der/die die Prüferliste erhalten
soll, unter Dozenten an die erste Stelle
setzen und beachten, dass diese/r eine
Prüfungsberechtigung haben muss, also Univ.-Prof.,
habiliert, oder Lehrbeauftragte/r sein muss.
- Die Prüfungsform und die Prüfungstermine
bitte bis spätestens 3 Wochen nach offiziellem Start
der Vorlesungen im Semester festlegen bzw. im CAMPUS
eintragen sowie in der Veranstaltung bekanntgeben.
-
Bei festen (in der Regel schriftlichen) Prüfungsterminen müssen
zwei Prüfungstermine eingerichtet werden, also auch der
Wiederholungstermin. Es reicht dabei aus, beide Prüfungstermine
in eine Prüfungsveranstaltung im CAMPUS einzutragen.
Jeder einzelne Prüfungstermin/Raum der Prüfungsveranstaltung muss
mit den Kommentaren der Form
- "1. Termin / PT1" oder
- "Wiederholungstermin / PT2"
versehen werden. Insbesondere die Einträge "PT1" bzw. "PT2"
(identisch, ohne Leerzeichen) werden vom ZPA benötigt, um
eine korrekte automatische Zuordnung zu gewährleisten.
- Bei mündlichen Prüfungen, sowie schriftlichen
Prüfungen, deren Termine individuell vereinbart werden,
ist stattdessen unter Hinweis, wenn kein Termin gebucht
wird der Kommentar "Termin nach Vereinbarung /
PTNV" einzutragen.
- Die o.g. Einträge können für Termine in großen, zentral
verwalteten Hörsälen nicht durch die
Dozenten/Dozentinnen editiert werden. Bitte tragen Sie in
diesem Fall den Stundenplaner Informatik mit als
Veranstalter ein, mit dessen Zugang die Fachstudienberater
diese Einträge dann vornehmen können.
- Änderungen der Prüfungsleistungen nach
Anmeldeschluss (s.u.) grundsätzlich nur
nach Absprache mit dem ZPA bzw. der zuständigen
Fachstudienberatung vornehmen.
- Einrichtung eines modularen Anmeldeverfahren
(B Verfahren) für die Prüfungsveranstaltung, wobei
folgendes zu beachten ist:
-
Pro Modul nur ein Anmeldeverfahren vom
Typ B anlegen,
egal wievielen Studiengängen das Modul zugeordnet ist. Durch die
Vereinheitlichung der Prüfungsorganisation werden hierdurch
laufende Prüfungsan- und -abmeldungen in den zugeordneten
Bachelor- und Master-Studiengänge
besser synchronisiert. Weitere Hinweise zur
Synchronisation der Anmeldelisten: s.u.
- Es sind unbedingt
modulare
Anmeldeverfahren (Verfahrenstyp B)
zu verwenden, da sonst keine Übernahme durch das
ZPA möglich ist , und, wenn nicht Verfahrenstyp B verwandt
wird, keine Synchronisation bei An- und Abmeldungen im (V)ZPA
erfolgt.
In CAMPUS finden Sie eine
Kurzanleitung
zu den modularen Anmeldeverfahren, vom CAMPUS-Team werden zudem
Fortbildungen zu dem Thema angeboten. Bei weiteren Fragen
zu den Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte direkt an
das CAMPUS-Team im Rechenzentrum: campus@rwth-aachen.de,
Tel. (80)29715.
- Das Anmeldeverfahren muss nach dem Erstellen
zusätzlich aktiviert werden. Dazu auf "Ändern"
klicken, das Häkchen bei "Aktiv" setzen und
speichern. Andernfalls ist das Anmeldeverfahren für die
Studierenden nicht sichtbar.
Unbedingt beachten: keine klassischen Anmeldeverfahren
verwenden! Diese sind für die Prüfungsanmeldung
wirkungslos! Auch für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
sollten modulare Anmeldeverfahren verwendet werden, die jedoch
eine Modulzuordnung für alle beteiligten Studiengänge erfordern,
die nur einmalig über die beteiligten Studienberater vorgenommen
werden muss, und in Folgejahre migriert wird, sofern die
Veranstaltung nicht zwischenzeitlich gelöscht wird.
- Als Anmeldeschluss für die modularen
Anmeldeverfahren zu den
Prüfungen ist grundsätzlich der vorletzte Freitag im Mai für das
Sommersemester und der vorletzte Freitag im November für das
Wintersemester (jeweils 23:59:59 Uhr) anzugeben.
- Als Abmeldeschluss
für die modularen Anmeldeverfahren zu den
Prüfungen ist grundsätzlich der letzte Freitag im Mai für das
Sommersemester und der letzte Freitag im November für das
Wintersemester (jeweils 23:59:59 Uhr) anzugeben.
- Als An- und Abmeldebeginn bitte möglichst den
Semesteranfang, also 1.4. für das Sommersemester und 1.10. für das
Wintersemester eintragen.
- Bei Verwendung eines Typ B Verfahrens ist der Termin für
Zuteilung Beginn/Ende unterheblich und kann
auf Ende Mai für das Sommersemester und Ende November für
das Wintersemester gelegt werden.
- In Sonderfällen können Studierende (wenn diese
z.B. Anmeldevoraussetzungen wie eine Mindestsemesterzahl bei
Wahlpflichtmodulen nicht erfüllen) auf Wunsch auch
manuell durch den Dozenten angemeldet werden. Dazu
wählen Sie in Ihrem Dozentenzugang im CAMPUS unter
"Meine Anmeldeverfahren" das entsprechende Anmeldeverfahren
aus, wo Sie unter "Anmeldeverfahren ausführen" dann
Studierende zum Anmeldeverfahren hinzufügen
können.
- Bitte die Fachstudienberater der beteiligten Studiengänge als
"Zuteiler (Fachstudienberater)" [nicht
(Dozent)!] zuordnen (s. zugeordnete Module/Prüfungsleistungen
der Prüfungsveranstaltung im CAMPUS), zumindest aber
den/die zuständigen Fachstudienberater der Informatik.
- Die zugehörige Prüfungsveranstaltung (und nur diese) muss dem
Anmeldeverfahren zugeordnet werden.
Falls für eine Wiederholungsprüfung entgegen der obigen
Empfehlung eine separate Prüfungsveranstaltung angelegt wurde,
bitte diejenige für den ersten Prüfungsversuch
im Semester zuordnen, und kein Anmeldeverfahren
für die Wiederholungsprüfung einrichten!
-
Ggf. mehrfach vorhandene Anmeldeverfahren in einer
Prüfungsveranstaltung bzw. solche, die nicht vom Typ B sind
vor Anmeldebeginn auf Typ B ändern
(sofern möglich) oder löschen.
-
Weitere Informationen zur Synchronisation der Anmeldelisten:
Ab dem Sommersemester 2012 erhalten wir die Möglichkeit einer
verbesserten
Synchronisation bei Prüfungsanmeldung zwischen CAMPUS und ZPA.
Dabei werden die modularen Prüfungsanmeldungen im CAMPUS mit den
(automatischen Wieder-)Anmeldungen und Abmeldungen im (V)ZPA
regelmäßig
synchronisiert, sodass unter dem modularen Anmeldeverfahren
zukünftig alle
Prüfungsanmeldungen in den am Modul beteiligten Bachelor- und
Master-Studiengängen in einer Liste verfügbar sind.
Unabhängig von der
Synchronisation bleiben jedoch weiterhin alle Prüfungsanmeldungen
unter
der Prüferfunktion im CAMPUS verfügbar, dort jedoch wie gehabt nach
Studiengang bzw. PO-Version jeweils in getrennten Listen.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Studiengänge (insb. Lehramt
und
Diplom) von der Synchronisation nicht erfasst werden, daher sind
Aktualisierungen in den Prüfungsanmeldungen aus diesen
Studiengängen
weiterhin nur über die Prüferfunktion im CAMPUS zugänglich.
Die Noteneingabe ist bis auf weiteres jedoch weiterhin nur über die
Prüferfunktion, also nach Studiengang und PO-Version getrennt,
möglich.
Die Freischaltung der Synchronisation setzt voraus, dass zur
entsprechenden Prüfung ein modulares Anmeldeverfahren vom Typ B
geschaltet
ist, und die Prüfungen korrekt im CAMPUS eingetragen sind, s.u.
Folien der ZHV zur neuen Synchronisation der Prüfungsanmeldungen:
- In Fällen nicht erreichter Prüfungszulassungen
ist von der/dem Dozentin/en NZ (nicht zugelassen) in der
Prüfungsliste für das ZPA einzutragen.
- Bitte beachten: vorzeitige Masterprüfungen, die noch
während des Bachelor-Studiums absolviert werden, werden
nicht über das gleiche Verfahren angemeldet, wie
hier für Bachelor-Prüfungen beschrieben, sondern
individuell bei dem Dozenten/der Dozentin, Informationen dazu
finden Sie hier.
- Proseminare, Software-Projektpraktika, Seminare:
- Da diese in zentralen, Informatik-internen Anmeldeverfahren
im Vorsemester vergeben werden, ist eine Nutzung der
Anmeldeverfahren des CAMPUS (bislang) nicht möglich, da
die entsprechenden Veranstaltungen im Vorsemester (aktuell)
nicht rechtzeitig sichtbar sind.
- Die Assistenten, die die zentrale Vergabe durchführen
(aktuell Herr Habbecke und Dr. Löding) melden die Titel,
Dozenten und zugeteilten Studierenden dem ZPA zur
Prüfungsanmeldung. Die Noten- übertragung
verläuft dann wie üblich direkt über die
Dozenten-Sicht im VZPA.
- Pflichtpraktika Elektrotechnische Grundlagen/Hardware-nahe
Programmierung:
Für die Anmeldung zu den Pflichtpraktika bzw. die Verteilung
auf die einzelnen Praktikumstermine können die üblichen
Anmeldeverfahren in Modul-IT genutzt werden.
Informationen zum organisatorischen Ablauf der Bachelor-Arbeit und
des anschliessenden Kolloquiums für Studierende finden sich
hier. Der Ablauf ist grob wie folgt
gegliedert:
- Studierende/r kontaktiert Dozent/in bzgl. eines Themas.
- Studierende/r besorgt sich das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit,
füllt dieses aus und lässt sich im ZPA die
Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen darauf
bestätigen.
- Der/die Gutachter/in trägt das Thema in deutscher und
englischer Sprache ein und reicht das Formular an den
Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik
weiter. Dieser legt den Tag der Vergabe fest, an welchem die
viermonatige Bearbeitungszeit beginnt und informiert die/den
Studierende/n sowie das Zentrale Prüfungsamt und sendet das Formblatt an das Zentrale Prüfungsamt.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur bei Vorlage
eines ärztlichen Attests, bei höherer Gewalt oder Gründen, die
in der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu
vertreten sind, erfolgen und muss im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die
Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier
Wochen verlängert werden (s. § 16, Abs. 7 BPO 2006 bzw. § 17, Abs. 6 BPO 2010).
- Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher
Ausfertigung im Zentralen
Prüfungsamt vorzulegen (je ein Exemplar für Gutachter/in,
Zweitgutachter/in, und das Archiv der Fachgruppe
Informatik). Das ZPA
bestätigt die Abgabe der Arbeit. Die Bachelorarbeit und das
Formular gehen anschließend an die Gutachter. Nach dem Eintragen
der Bewertungen für die Bachelor-Arbeit und das
Bachelor-Kolloquium leiten die Gutachter das Formular zusammen
mit den schriftlichen Gutachten an das ZPA weiter.
- Der Termin für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem/der
Dozenten/in zu vereinbaren und kann auch vor der
endgültigen Abgabe der Bachelor-Arbeit liegen. Die Sprache,
in der das Kolloquium abzuhalten ist wird in Absprache mit
dem/der Dozenten/in festgelegt.
Gutachter der Bachelor-Arbeit müssen Professoren/innen und/oder
habilitiert sein, und
Erstgutachter/in muss in jedem Fall
ein/e Professor/in oder ein habilitiertes Mitglied der Fachgruppe
Informatik sein. Nichthabilitierte wissenschaftliche
Mitarbeiter/innen können
nicht Gutachter einer
Bachelorarbeit sein.
Das
Kolloquium zur Bachelor-Arbeit wird nur von dem/der
Erstgutachter/in benotet (s. Anmeldeformular) und kann, nach
Ermessen des Gutachters, auch vor der endgültigen Abgabe der
Bachelor-Arbeit stattfinden. Die Sprache, in der das Kolloquium
abzulegen ist, ist mit dem/der Dozent/in abzusprechen.
- Das Angebot neuer Wahlpflichtmodule im Bachelor Informatik muss
von dem/der Dozent/in beim Bachelor-Prüfungsausschuss
Informatik beantragt werden.
- Es muss eine Modulbeschreibung erstellt werden,
die u.a. Voraussetzung für die Einrichtung von
Anmeldeverfahren in Modul-IT sowie die Verwendung des Lehr- und
Lernportals L2P
ist. Informationen zur Einrichtung von Modulbeschreibungen finden
Sie hier.
- Der Workload von Wahlpflichtmodulen in Bachelor Informatik muss
6 Kreditpunkte betragen.
- Die Modulanforderungen für Bachelor- und Master-Studiengang
müssen sich unterscheiden lassen. Richtet sich ein
einführendes Wahlpflichtmodul an beide Studiengänge, so
müssen für Master- und Bachelor-Studiengang
unterschiedliche Anforderungen definiert werden. In den
Modulbeschreibungen muss sich dies durch ein vorangestelltes
"Einführung in/Introduction to" äussern.
- Für Wahlpflichtmodule sind separate Einträge für
Vorlesungen, Übungen, und die Prüfungen im CAMPUS
notwendig, s.o..
Das Projekt Modul-IT erweitert das CAMPUS-Informationssystem um ein
Teilnehmer- und Prüfungsleistungsmanagement. Die Erweiterung
führt zu einem durchgängigen Prozess von der Anmeldung zur
Veranstaltung über die Erfassung von Prüfungsleistungen
durch die Dozenten bis zur Ausstellung von Prüfungszeugnisses im
Zentralen Prüfungsamt.
Das Modulhandbuch bzw. die Prüfungsordnung des
Bachelor-Studiengang Informatik ist in Modul-IT unter
BSInf (für die BPO 2006) bzw.
BSInf/10 (für die BPO 2010) realisiert, und ist für die
Prüfungsanmeldung und -Verwaltung unbedingt notwendig. Die
Zuordnung von Veranstaltungen zu den Modulbeschreibungen erlaubt die
Verwendung von modularen
Anmeldeverfahren und des Lehr- und Lernportals
L2P.
Die Informationen im Modul-IT werden u.a. für die Erstellung der
Anlagen zum Bachelor-Zeugnis verwendet (Transcript of Records
bzw. mittelfristig auch Inhaltsangaben zu jedem Modul), die in
deutscher und englischer Sprache erstellt werden.
Bitte
beachten: Die Modulbeschreibungen sind
semesterunabhängige Informationen über die Module.
Aus diesem Grund sind, unabhängig von der Sprache, in der Module
angeboten werden, Modulinformationen in deutscher
und
englischer Sprache zu erstellen.
Bitte senden Sie Ihre Modulbeschreibungen (einfacher Text) an die
Fachstudienberatung für den
Bachelor Informatik <
bachelor@informatik.rwth-aachen.de>,
die für die Pflege der Modulbeschreibungen zuständig
ist. Folgende Informationen werden für die Modulbeschreibungen
benötigt:
- Modultitel: (deutsch und englisch)
- Semesterwochenstunden: (üblich ist V3/Ü2)
- Dauer (Semester): (ganze Zahl)
- Turnus (Semester): (ganze Zahl, 0: unregelmäßig)
- Turnus Start: (z.B. WS 2007/8)
- Informationslink: (falls zutreffend deutsch und englisch)
Bitte beachten: der link ist optional und muss
semesterunabhängig sein - also bitte nicht links zu
Informationsseiten für ein aktuelles Semester angeben.
- Inhalt: (deutsch und englisch)
- Lernziele/Erwerb der folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten:
(deutsch und englisch)
- Voraussetzungen (deutsch und englisch)
- Literatur
- Sonstige: optional (deutsch und englisch)
- Unterrichtssprache: (deutsch oder englisch)
- Modulbeauftragte/r:
Zusätzlich oder ergäzend zu den Wahlpflichtmodulen
können Studierende, insbesondere in der Endphase Ihres Studiums bzw. zur
Überbrückung bis zum Einstieg in den Master-Studiengang
Informatik, Module des
Master-Studiengang Informatik belegen, die entweder
Wahlpflichtmodule im Bachelor ersetzen (§ 16 Abs. 5
BPO 2010 bzw. § 11,
Abs. 4
BPO 2006) oder
später im Master-Studiengang Informatik angerechnet werden
können (§ 9, Abs. 3
BPO 2010).
Die Anmeldung zu den entsprechenden Master-Prüfungen geschieht zu
gesonderten Fristen im VZPA oder persönlich im ZPA. Die entsprechenden
Anmeldefristen für vorgezogene Masterprüfungen finden Sie auf den
Seiten des ZPA unter
Anmeldetermine für Prüfungen im Sommer- bzw. Wintersemester, bzw. dort
unter den Fristen zur persönlichen Anmeldung bzw. zur Anmeldung im VZPA.
Nach Absolvieren der Prüfung (zu Masterbedingungen!) wird das
Prüfungsergebnis
vom Dozenten an das ZPA gemeldet. Die absolvierte Prüfung kann dann beim
Eintritt in den Masterstudiengang oder auf schriftlichen Antrag als
Wahlpflichtmodul im Bachelor-Studiengang angerechnet werden.