Oft gestellte Fragen und Informationen zur Bachelor-Prüfungsordnung (BPO)

Achtung:
Für die Einschreibung ab dem Wintersemester 2012/13 führt die RWTH für den Bachelor-Studiengang Informatik einen lokalen NC (Numerus Clausus) ein. Das bedeutet im Wesentlichen, dass eine Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli erfolgen muss. [Details zum NC/Vergabeverfahren]

  1. Informationen zur neuen BPO Version 2010 (gültig ab WS 2010/11)

  2. Entsprechungen BPO Version 2006 zu BPO Version 2010

  3. Oft gestellte Fragen (aktualisiert, neue BPO berücksichtigt)




  1. Informationen zur neuen BPO Version 2010 (gültig ab WS 2010/11)

    Ein Wechsel zur neuen Prüfungsordnung ist im ZPA möglich.

    Übergangsregelung: die Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2010/11 eingeschrieben haben, werden spätestens nach 2 Jahren in die neue BPO überschrieben (vgl. §23 BPO).

    Neuerungen in der BPO 2010 im Vergleich zur BPO 2006:
    • Streichung von Modulnoten bei der Bildung der Gesamtnote (BPO § 10, Abs. (8): Mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit kann auf persönlichen Antrag der bzw. des Studierenden in der Sprechstunde im Zentralen Prüfungsamt die jeweils schlechteste Modulnote aus jedem der Modulbereiche (BPO § 16 Abs. 4) und dem Anwendungsfach (BPO Anlage 4) für die Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt bleiben, sofern alle Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit bestanden wurden. Modulnoten werden nur gestrichen, sofern die Streichung zu einer Verbesserung der Gesamtnote führt. Nach Wunsch der bzw. des Studierenden kann eine Streichung auch nur teilweise erfolgen. Module, deren Noten getrichen wurden erscheinen im Zeugnis ohne Note, also mit "bestanden" gekennzeichnet.
    • Aulandsaufenthalt: Im Vergleich zur BPO 2006 finden sich nun im 5. Fachsemester ausschliesslich Wahlveranstaltungen, sodass ein Aulandsaufenthalt nun einfacher mit dem Studienplan vereinbar wird.
    • Mündliche Ergänzungsprüfung bei Nichtbestehen der 2. schriftlichen Wiederholungsprüfung.
    • Prüfungszulassungen behalten Gültigkeit, wenn die Prüfung im gleichen Semester absolviert wird (ersetzt Gültigkeitsfrist von einem Jahr in alter BPO 2006).
    • Prüfungsrücktritt ohne Angabe von Gründen nur noch einmalig pro Modul und nur nach Absprache mit der Fachstudienberatung möglich (ersetzt Wiederholungsfrist von einem Jahr in BPO 2006).
    • 2 Wiederholungsprüfungen nun auch für Wahlpflichtmodule, in der 2. Wiederholung (endgültig) nicht bestandene Wahlpflichtfächer werden berücksichtigt. Bei einem Wechsel von BPO 2006 zu BPO 2010 werden Wahlpflichtfächer angerechnet. Da nach BPO 2006 maximal zwei Fehlversuche in einem Wahlpflichtfach anfallen, können mit Fehlversuchen angerechnete Wahlpflichtfächer auch nach BPO 2010 noch gewechselt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Nichtbestehen in der zweiten Wiederholung (also im insgesamt dritten Prüfungsversuch) nach BPO 2010 auch im Wahlpflichtfach zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs führt. Daher liegt es nahe, das Wahlpflichtfach nach Nichtbestehen einer (ersten) WIederholungsprüfung zu wechseln.
    • Hausaufgaben können nach Ermessen des Dozenten nach Ankündigung zu Semesterbeginn mit bis zu 20% in die Modulnote eingerechnet werden.
    • Prüfungsdauer:
      • mündlich: 15-30 Minuten (vormals 20-40 Minuten nach BPO 2006)
      • schriftlich: 60-120 Minuten (genauer ist das im Modulkatalog festgelegt)
    • Die Note der Bachelorarbeit geht 1,5-fach in die Gesamtnote ein.
    • Neu: nicht-technisches Wahlfach.
    • Neuer Studienplan, Modulanpassungen (s.u.: Tabelle).
  2. Entsprechungen BPO Version 2006 zu BPO Version 2010

    Modul BPO Version 2006 BPO Version 2010 Abbildungsregel bei Wechsel zu BPO Version 2010
    Technische Informatik V4/Ü2/7 Credits V4/Ü2/6 Credits wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Diskrete Strukturen V2/Ü1/4 Credits V3/Ü1/6 Credits wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Lineare Algebra V4/Ü2/8 Credits V3/Ü2/6 Credits wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Betriebssyst. & Syst.sw. V4/Ü2/8 Credits/3. Sem. V3/Ü2/6 Credits/2. Sem. wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Softwaretechnik 5. Sem. 3. Sem.
    Numerisches Rechnen gilt ab sofort auch für BPO 2006 Inhalte reduziert
    Systemprogrammierung bislang 2 Praktika, Elektrotechnische Grundlagen und Hardwarenahe
    Programmierung, zusammen 7 Credits/2.+3. Sem
    wurden zusammengelegt, neuer Titel,
    6 Credits/3. Sem.
    SysPro ersetzt ETI+HnP, Nachholen fehlender Versuche
    falls eins von beiden nicht vorliegt
    Datenkomm. & Sicherheit (SVS) 6. Sem. neuer Titel, 4. Sem. wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Seminar 6. Sem. 5. Sem.
    Proseminar P2/2 Credits V1/P2/3 Credits wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Software-Projektprakt. V1/P3/7 Credits P3/6 Credits wird angerechnet bzw. ab sofort für beide BPO Versionen angeboten.
    Wahlpflichtmodule 1x4.,3x5. Sem 3x5., 1x6. Sem.
    nicht-techn. Wahlfach nicht vorhanden neu eingerichtet keine Entsprechung
  3. Oft gestellte Fragen

    Diejenigen oftgestellten Fragen, deren Beantwortung von der Version der Prüfungsordnung abhängen, sind entsprechend gekennzeichnet (BPO 2006/BPO 2010).

    • Wie und unter welchen Umständen kann ich eine Notenstreichung nach BPO 2010 beantragen?
      Die Notenstreichung nach BPO 2010, § 10, Abs. (8) kann auf persönlichen Antrag in den Sprechstunden des Zentralen Prüfungsamts (ZPA) vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass alle Prüfungen inkl. Bachelorarbeit und Kolloquium innerhalb der Regelstudienzeit von 6 Semestern bestanden werden. Auf Wunsch des bzw. der Studierenden kann eine Streichung in jedem der Modulbereiche (BPO § 16 Abs. 4) und dem Anwendungsfach (BPO Anlage 4), oder teilweise erfolgen. Modulnoten werden nur gestrichen, sofern die Streichung zu einer Verbesserung der Gesamtnote führt.

    • Was ist bei einem Wechsel von anderen Studiengängen bzw. von anderen Hochschulen zum Bachelor-Studiengang Informatik der RWTH Aachen zu beachten?
      Die Umschreibung Ihres Studiengangs (Änderung oder zusätzliche Einschreibung) bei einem Wechsel innerhalb der RWTH Aachen ist im Studierendensekretariat vorzunehmen. Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule zur RWTH Aachen ist eine Einschreibung im Studierendensekretariat vorzunehmen.

      Zu beachten: Zur Umschreibung müssen Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Sie im Rahmen einer Anerkennung bzw. Einstufung in den Bachelor-Studiengang Informatik erhalten. Das heisst, dass Sie rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen vor Ende der Rückmeldefrist bei Wechsel innerhalb der RWTH bzw. zwei Wochen vor Ende der Einschreibefrist bei Einschreibung nach Wechsel der Hochschule) einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen und Einstufung in den Bachelor-Studiengang Informatik stellen müssen, um eine fristgerechte Umschreibung zu gewährleisten. Genauere Informationen zum Stellen eines Anerkennungsantrags finden Sie hier.

      Bitte beachten: Es werden alle relevanten Leistungen, einschliesslich Fehlleistungen, angerechnet. Beachten Sie dazu auch die Frist zur Prüfungswiederholung im Falle der Anrechnung von Fehlleistungen.

      Behandlung der Note 4,7 aus dem Diplomstudiengang Informatik: Da Fehlleistungen anerkannt werden, ist zudem zu beachten, das Teilprüfungen mit der Note 4,7 ohne Ausgleich als Fehlleistungen anzuerkennen sind. Liegt eine nicht ausgeglichene Teilprüfung nach der dritten Wiederholung mit der Note 4,7 vor, so kann nicht in den Bachelorstudiengang gewechselt werden (s.u.), solange diese Teilprüfung durch die zugehörige zweite Teilprüfung nicht zu einer Note von mindestens 4,0 ausgeglichen wird.

      Bei weiteren Fragen zum Wechsel von anderen Studiengängen bzw. Hochschulen zum Bachelor-Studiengang Informatik wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik.

      Bei Fragen zum Wechsel vom Diplom- zum Bachelor-/Master-Studiengang Informatik lesen Sie bitte die Informationen zur Antragsstellung und das ausführliche FAQ oder kontaktieren Sie die Fachstudienberater für den Bachelor Informatik bzw. Master Informatik.

    • Kann ich in den Bachelor-Studiengang Informatik wechseln, wenn ich im Diplomstudiengang Informatik endültig nicht bestanden habe?
      Nein.

    • Werden mir auch nicht bestandene Vorleistungen angerechnet?
      Ja, sofern diese für den Bachelor-Studiengang Informatik relevant sind.
      Bitte beachten: Hinweise zur Anrechnung.

    • Gibt es bei der Anrechnung von Fehlleistungen aus anderen Studiengängen eine Frist für die Wiederholungprüfungen?
      Bei Anrechnung von Fehlleistungen aus anderen Studiengängen erfolgt automatisch eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in den entsprechenden Modulen. Nach BPO 2010 kann dann jeweils nur noch einmalig eine Abmeldung von den entsprechenden Wiederholungsprüfungen erfolgen. Nach BPO 2006 üssen entsprechende Wiederholungsprüfungen spätestens im 2. Semester nach dem Datum der Anrechnung absolviert werden.

    • Kann ich mich im Sommersemester in den Bachelor-Studiengang Informatik einschreiben?
      Ja, dies ist möglich. Bei Neueinschreibung im Sommersemester beachten Sie bitte die Informationen zum Studienstart im Sommersemester. Insbesondere wird bei Start im Sommersemester ein spezieller Vorkurs Informatik angeboten, dessen Besuch dringend empfohlen wird.

      Bei einem Wechsel aus einem anderen Studiengang bzw. von einer anderen Hochschule zum Bachelor-Studiengang Informatik an der RWTH Aachen beachten Sie bitte die entpsrechenden Hinweise.

      Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik.

    • Wie und wann melde ich mich zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Proseminar) an?
      Die Vergabe der Proseminare geschieht am Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters, also üblicherweise im Juli für das Wintersemester, und im Januar für das Sommersemester. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen in den Vorlesungen, im Mailverteiler der Fachstudienberatung Informatik, sowie auf den Webseiten der Fachgruppe Informatik und der Fachstudienberatung Informatik.

    • Wo erhalte ich Informationen zu den Anwendungsfächern?
      Informationen zu Ablauf und Inhalt der Anwendungsfächer finden Sie in den Prüfungsordnungsbeschreibungen zur BPO 2006 und zur BPO 2010, sowie im Studienplan. Zudem findet gegen Ende der Vorlesungszeit jedes Sommersemesters eine eigene Einführungsveranstaltung zu den Anwendungsfächern statt, die über den Mailverteiler sowie auf den Webseiten der Fachstudienberatung Informatik angekündigt wird.

    • Wie wähle ich ein Anwendungsfach aus?
      Mit der Anmeldung (BPO 2006) zu bzw. dem Absolvieren (BPO 2010) einer dem Anwendungsfach zugehörigen Prüfung wählen Sie das entsprechende Anwendungsfach für sich aus. Nach BPO 2010 ist die Auswahl erst nach absolvieren der ersten Anwendungsfachprüfung endgültig, während nach BPO 2006 ein Rücktritt von der ersten Modulprüfung im gewählten Anwendungsfach nichts an der Auswahl ändert, d.h. auch wenn Sie nach BPO 2006 noch keine Modulprüfung in einem Anwendungsfach absolviert haben, und von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten sind, gilt die Anmeldung allein schon als Auswahl.

    • Kann ich ein Anwendungsfach oder ein Wahlpflichtmodul wechseln und wenn ja, wie?"
      Anwendungsfach und Wahlpflichtmodule können auf Antrag an den Prüfungsauschuss Informatik gewechselt werden. Die automatische Wiederanmeldung zu den Prüfungen in bisherigen, nun abgewählten Anwendungsfach- und/oder Wahlpflichtmodulen wird damit unterbrochen. Bitte beachten Sie dazu auch die obigen Hinweise zur Wahl der Anwendungsfachs.

    • Werde ich zu Prüfungen in Anwendungsfach- und Wahlpflichtmodulen automatisch wiederangemeldet?"
      Ja. Die automatische Wiederanmeldung kann durch einen Antrag auf Wechsel des Anwendungsfachs oder eines Wahlpflichtmoduls unterbrochen werden. Details siehe vorherige Frage.

    • Kann ich die Module mehrerer Anwendungsfächer mischen?
      Nein. Sie müssen sich für ein Anwendungsfach entscheiden, und in diesem alle im Studienplan für dieses Anwendungsfach vorgesehenen Module und entsprechenden Modulprüfungen absolvieren. Genauere Informationen zu den Anwendungsfächern und deren Inhalte finden Sie in den Prüfungsordnungsbeschreibungen zur BPO 2006 und zur BPO 2010.

    • Wie oft kann eine Prüfung wiederholt werden?
      Das hängt davon ab, ob es sich um eine Pflicht- oder Wahlpflichtprüfung, oder um die Bachelorarbeit handelt:
      • Pflichtfach (auch innerhalb eines Anwendungsfachs): 2 Wiederholungen, also insgesamt 3 Versuche.
      • Wahlpflichtfach (auch innerhalb eines Anwendungsfachs): nach BPO 2006 ist 1 Wiederholung, also insgesamt 2 Versuche möglich, nach BPO 2010 sind 2 Wiederholungen, also insgesamt 3 Versuche möglich (BPO 2010). Ist ein Wahlpflichtfach endgültig nicht bestanden, dann kann dieses nach BPO 2006 gewechselt, also ein neues gewählt werden, (dies gilt jedoch nicht nach BPO 2010!). Nach BPO 2010 kann ein Wahlpflichtfach jedoch gewechselt werden, sofern es noch nicht endgültig nicht bestanden ist (also solange nicht mehr als zwei Prüfungsversuche nicht bestanden wurden).
      • Bachelorarbeit: 1 Wiederholung, also insgesamt 2 Versuche. Nach BPO 2010 muss die Wiederholung einer Bachelorarbeit spätestens 3 Semester nach dem Fehlversuch angemeldet werden.

    • Bis wann müssen Wiederholungsprüfungen erbracht werden?
      • BPO 2006: Sobald eine Prüfung nicht bestanden wurde, müssen die Wiederholungsprüfungen im gleichen Modul innerhalb von 2 Semestern erbracht werden.
        Ausnahme: die Wiederholungen der Pflichtpraktika "Elektrotechnische Grundlagen für Informatiker" und "Hardware-nahe Programmierung" müssen innerhalb von 4 Semestern erbracht werden.
        Weitere Ausnahmen regelt der Bachelor-Prüfungsauschuss .
      • BPO 2010: Nach Nichtbestehen von Prüfungen erfolgt automatisch eine Wiederanmeldung (ausser bei Wahlpflichtmodulen, Zusatzmodulen, Proseminaren, Seminaren, Praktika). Sofern nicht schon vor dem Fehlversuch eine Abmeldung von der Prüfung vorlag, ist dann noch einmalig eine Abmeldung von der jeweiligen Prüfung möglich.

    • In welcher Form sind Modulprüfungen zu absolvieren?
      Modulprüfungen können aus einer oder mehrerer der folgenden Prüfungsformen zusammengesetzt sein.
      • Mündliche Prüfung: Dauer 20-40 Minuten nach BPO 2006, 15-30 Minuten nach BPO 2010.
      • Klausurarbeit: Dauer 2 Stunden nach BPO 2006, 1-2 Stunden nach BPO 2010 (s. Modulkatalog).
      • Referat: Vortrag von 20-40 Minuten Dauer, zzgl. Diskussionszeit.
      • Schriftliche Hausarbeit: Bearbeitung einer Aufgabenstellung aus dem Bereich der Lehrveranstaltung.
      • Schriftliche Hausaufgaben: semesterbegleitende Bearbeitung von Übungsaufgaben, die mit bis zu 20% auf die Prüfungsnote angerechnet werden kann.
      • Studienarbeit: Bearbeitung eines individuellen Themas auf Grundlage einer Literaturrecherche. Umfang der Arbeit: 10-20 Seiten.
      • Praktikum: Konzeption, Implementierung und Test von Software- und Hardware-Systemen, sowie Durchführung von Experimenten und Messungen, üblicherweise in Kleingruppen, um Teamfähigkeit zu trainieren.
      • Die Bearbeitung der Bachelorarbeit umfasst 4 Montate und es ist eine maximal 50-seitige Ausarbeitung zu erstellen.
      • Das Kolloquium besteht aus einem Abschlussvortrag über die Bachelorarbeit.

    • Gibt es mündliche Ergänzungsprüfungen?
      Ja, nach einem nicht ausreichenden dritten schriftlichen Prüfungsversuch. Dies gilt sowohl für BPO 2010 (s. §14, Abs. (2) BPO 2010), als auch für BPO 2006, für die die Regelung von BPO 2010 übernommen wurde.

    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden?
      • Sofern von dem/der Dozenten/in verlangt: Erfolgreiche Teilnahme an Übungen. Die genauen Bedingungen dafür werden von dem/der Dozenten/in rechtzeitig bekanntgegeben. Die erzielte Zulassung zur Prüfung aufgrund der erfolgreichen Übungsteilnahme bleibt nach BPO 2010 dauerhaft gültig, sofern im gleichen Semester mindestens einmal an der Prüfung teilgenommen wird. Nach BPO 2006 gilt eine Prüfungszulassung nur 1 Jahr, d.h. bis zum übernächsten Prüfungszeitraum. Ausnahmen regelt der Prüfungsauschuss auf Antrag.
      • Für eine Vergabe der Bachelorarbeit müssen mindestens 120 Credits vorliegen.
      • Des weiteren wird in den folgenden Modulen das vorherige Bestehen anderer Module vorausgesetzt:
        • Praktikum "Systemprogrammierung" (BPO 2010) bzw. "Elektrotechnische Grundlagen für Informatiker" (BPO 2006): Modul "Technische Informatik"
        • Seminar: Modul "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Proseminar)" (sowohl BPO 2006 als auch BPO 2010)

    • Was kann ich tun, wenn ich die Fristen zur Prüfungsanmeldung verpasst habe?
      Falls Sie die Frist zur Anmeldung einer oder mehrerer Prüfungen nicht eingehalten haben, kann eine Nachmeldung in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag erfolgen. Dazu müssen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag auf Nachmeldung, unter Angabe aller nachzumeldenden Prüfungen, an den Prüfungsauschuss Informatik senden (AntragsvorlagenNachmeldung zu einer Prüfung).

    • Gibt es in der Informatik Unterstützung bei der Installation und Administration von Rechnern?
      Ja, zu diesem Zweck finden Sie auf den Seiten des Rechnerbetrieb Informatik (RBI) das Helpdesk. Sie finden dort Tips, Tricks und nützliche Links zu Download und Installation von studienrelevanter Software, zur Anbindung von Rechnern an MoPS (wireless LAN an der RWTH: "Mobile Professoren und Studenten"), sowie zur Installation von Linux und Windows.

    • In den Vorlesungen wird Literatur empfohlen. Finde ich diese in der Informatik-Bibliothek, und wenn ja, wo?
      Literatur zu laufenden Veranstaltungen der Fachgruppe Informatik finden Sie im sogenannten "Handapparat" der Informatik-Bibliothek.

    • Wie finde ich Literatur für mein Proseminar/mein Seminar/meine Bachelorarbeit/etc.?
      Die Informatik-Bibliothek bietet vielfältige Recherchemöglichkeiten für die Literatursuche, und führt dazu auch regelmäßig Schulungen durch. Anmeldelisten zu den Schulungen liegen in der Bibliothek aus.

    • Ich habe Prüfungsangst, Probleme mit dem Lernen, Kontaktprobleme, oder bin orientierungslos. Wo finde ich Hilfe?
      Die Zentrale Studienberatung der RWTH Aachen bietet u.a. Psychologische Beratung an.

    • Bis zu welcher Frist muss ich meinen Bachelor abgeschlossen haben, um mich gegen Semesterende noch rechtzeitig in den Master einschreiben zu können?
      Der Termin der letzten Prüfungsleistung muss im vorangehenden Semester liegen, um sich für das nächste Semester in den Master umschreiben zu können. Der Stichtag für die Umschreibung zum Winter- bzw. zum Sommersemster ist also der 30. September bzw. der 31. März. Die Bewertung der Prüfungsleistung muss bis Ende des ersten Monats (Oktober bzw. April) des neuen Semesters erfolgen. Hier genügt auch eine Bestätigung, dass die letzte Prüfungsleistung mit mindestens 4.0 bestanden ist.