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Bachelor-Studium Informatik
Übersicht:
An der RWTH Aachen gibt es ein
elektronische Vorlesungsverzeichnis (CAMPUS). Die
Informationen in
CAMPUS
stimmen mit dem gedruckten Vorlesungsverzeichnis überein, sind aber in
der Regel aktueller. Zudem steht Ihnen mit
CAMPUS Office eine Anwendung zur Verfügung, mit
der Sie sich insbesondere individuell Stundenpläne erstellen sowie
Ihre Prüfungsanmeldungen verwalten können.
Die
Beschreibungen der
Lehrveranstaltungen (auch Prüfungsordnungsbeschreibung oder
Modulhandbuch genannt) findet sich auch im CAMPUS-System unter der
Rubrik
Prüfungsordnungen -> BSInf. Diese Repräsentation ersetzt die
bisherige PDF-Version des Modulhandbuchs.
Mit
StOEHn erfolgt die
Ermittlung der tatsächlichen studentischen Arbeitsbelastung und damit
eine Überprüfung bisher verwendeter Schätzwerte für Credits. Zu Beginn
jedes Erhebungszeitraums erfolgt eine Email-Benachrichtigung und der
Workload wird für jedes Modul über 4-5 Erhebungszeiträume ermittelt.
Die eingebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Alle Module des Bachelor Informatik werden von Prüfungen
begleitet. Die Prüfungsform ist dabei in der o.g.
Prüfungsordnungsbeschreibung für jedes Modul einzeln
aufgeführt.
Zu beachten:
- Wiederholte bzw. schwerwiegende Täuschungsversuche können zur
Exmatrikulation führen.
- Im Falle von Wiederholungsprüfungen ist im Bachelor Informatik
aktuell keine mündlichen Ergänzungsprüfung möglich.
- Alle Wiederholungsprüfungen eines nicht bestandenen
Moduls müssen innerhalb von 2 Semestern absolviert werden.
Ausnahme: die Wiederholungsfrist für die Pflichtpraktika
"Elektrotechnische Grundlagen für Informatiker" und "Hardware-nahe
Programmierung" beträgt 4 Semester.
Weitere Ausnahmen regelt
der Bachelor-Prüfungsausschuss
Informatik.
Das
Zentrale Prüfungsamt (ZPA)
organisiert die Prüfungen und Abschlussarbeiten. Insbesondere ist das
ZPA für die Anmeldung und Notenverwaltung von Prüfungen zuständig.
Je nach Art des Moduls, geschieht die Prüfungsanmeldung auf
verschiedene Weise, eine Liste der unterschiedlichen Anmeldearten im
Bachelor-Studiengang Informatik ist unten angegeben. Bitte beachten
Sie dazu auch die
allgemeinen Hinweise
des ZPA zur Prüfungsanmeldung.
- Pflichtmodule (Vorlesungen): Die Anmeldung zur Prüfung geschieht
automatisch aufgrund der Anmeldung zur zugehörigen Übung.
Unbedingt beachten: Solange eine Prüfung nicht
bestanden ist, werden Sie zu den jeweils folgenden
Prüfungsterminen immer wieder automatisch angemeldet!
Deshalb unbedingt Ihren Prüfungsstatus regelmäßig im
CAMPUS-Office/VZPA überprüfen.
- Praktika Elektrotechnische Grundlagen und Hardware-nahe
Programmierung: Hier erfolgt die Anmeldung direkt über die
Modulanmeldung.
- Proseminar, Software-Projektpraktikum, Seminar: Für die
Proseminare und Software-Projektpraktika einerseits, und das
Seminar andererseits findet jeweils eine zentrale Verteilung
ausserhalb von CAMPUS statt. Diese Verteilverfahren der Informatik
finden in der Regel kurz vor Ende der Vorlesungsperiode des
Vorsemesters statt, und werden auf den Seiten der Fachgruppe
Informatik, im Verteiler der Fachstudienberatung Informatik, und
in allen Veranstaltungen im Bachelor Informatik rechtzeitig
angekündigt. Bitte verfolgen Sie diese Ankündigungen!
Die Abmeldung von einem Proseminar,
Software-Projektpraktikum und Seminar muss innerhalb von drei
Wochen nach der Themenvergabe geschehen. Bei unentschuldigtem
Abbruch nach dieser Frist wird das (Pro-)Seminar/Praktikum mit der
Note 5,0 bzw. als nicht bestanden bewertet.
- Wahlpflichtmodule: Aufgrund der Wählbarkeit geschieht die
Prüfungsanmeldung zu Wahlpflichtprüfungen unabhängig von den
Modulanmeldungen, und es gibt auch keine automatische Anmeldung
zur Wiederholungsprüfung. Die Prüfungsanmeldung geschieht zu den
vom ZPA angekündigten Terminen, üblicherweise im Juni
für das Sommersemester und im Dezember für das
Wintersemester. Für Mündliche Prüfungen ist dabei
folgendes zu beachten: Die Frist zu Abmeldung im VZPA ist
der letzte Vorlesungstermin im Semester. Danach ist eine Abmeldung
von der Prüfung bis eine Woche vor der Prüfung nur noch
persönlich im ZPA möglich.
- Anwendungsfachmodule: Die Anmeldung zu Prüfungen im
Anwendungsfach geschieht ebenso wie für Wahlpflichtprüfungen im
(V)ZPA und unterliegt ebenfalls nicht der automatischen
Wiederanmeldung.
- Bachelorarbeit und -Kolloquium: Die Anmeldung und der
formale Ablauf einer Bachelor-Arbeit sind hier
detailliert beschrieben.
- Vorzeitige Master-Prüfungen: Zusätzlich zu den
Wahlpflichtmodulen können, insbesondere in der Endphase des
Studiums bzw. zur Überbrückung bis zum Einstieg in den
Master-Studiengang Informatik, schon vorzeitig Module des Master-Studiengang
Informatik belegt werden. Die Anmeldung zu den entsprechenden
Master-Prüfungen kann nicht im ZPA, sondern
muss direkt bei dem/der Dozenten/in erfolgen. Nach Absolvierung
der Prüfung (zu Masterbedingungen!) händigt
der/die Dozent/in eine Bescheinigung über die absolvierte
Prüfung mit der jeweiligen Note aus, die beim Eintritt in den
Masterstudiengang angerechnet werden kann.
Ab dem vierten Fachsemester sind im Bachelor-Studiengang Informatik
insgesamt vier Wahlpflichtmodule im Umfang von je 6 Credits zu
belegen. Abgesehen von der Einschränkung, dass mindestens eines
dieser Wahlpflichtmodule aus dem Bereich Theoretische Informatik
gewählt werden muss, gibt es bei der Wahl der Wahlpflichtmodule keine
weiteren Einschränkungen.
Zu Beginn jedes Semesters gibt es eine
Einführungsveranstaltung, in der die im
aktuellen Semester angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen vorgestellt
werden.
Einen (semesterunabhängigen) Überblick des gesamten
Wahlpflichtangebots im Bachelor-Studiengang Informatik findet sich in
der
Prüfungsordnungsbeschreibung.
Zusätzlich zu den Wahlpflichtmodulen können Sie,
insbesondere in der Endphase Ihres Studiums bzw. zur
Überbrückung bis zum Einstieg in den Master-Studiengang
Informatik, schon vorzeitig Module des
Master-Studiengang Informatik belegen. Dabei sind
natürlich die inhaltlichen Voraussetzungen für die
entsprechenden Module zu beachten.
Zu den entsprechenden Master-Prüfungen melden Sie sich
nicht im ZPA an, sondern direkt bei dem/der Dozenten/in
an. Nach Absolvierung der Prüfung (zu
Masterbedingungen!)
händigt der/die Dozent/in eine Bescheinigung über die
absolvierte Prüfung mit der jeweiligen Note an die/den
Studierende/n aus. Beim Eintritt in den Masterstudiengang kann diese
Leistung dann angerechnet werden.
Sie sollten sich frühzeitig um ein Thema für Ihre Bachelorarbeit
kümmern. Zum einen gibt der Besuch von Wahlpflichtmodulen schon gute
Einblicke in die Forschungsbereiche der Dozenten der Informatik, zum
anderen können Sie sich auf den Seiten der jeweiligen
Arbeitsgebiete über
deren Forschungsgebiete bzw. aktuelle Angebote von Bachelorarbeiten
informieren. Idealerweise sollte in dem Bereich, in dem eine
Bachelorarbeit absolviert werden soll schon mindestens ein
Wahlpflichtmodul oder ein entsprechendes weiterführendes Pflichtmodul
belegt worden sein. Sobald Sie eine genauere Vorstellung über die
mögliche Richtung Ihrer Bachelorarbeit haben, sollten Sie die
entsprechenden Dozenten und/oder Dozentinnen kontaktieren.
Formaler Ablauf der Anmeldung der Bachelorarbeit:
- Anmeldeformular für die Bachelorarbeit im Zentralen Prüfungsamt oder hier besorgen.
- Die/der Studierende füllt das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit aus und
lässt sich vom Zentralen
Prüfungsamt (im mittleren Block) bestätigen, dass die
Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit erfüllt
sind. Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist das
Erreichen von mindestens 114 Credits (abweichend von §16 Abs. 3 BPO: Entscheidung des
Bachelor-Prüfungsauschuss Informatik vom 21.1.2009).
- Der oder die Studierende vereinbart mit dem Gutachter oder der
Gutachterin der Arbeit das Thema der Bachelorarbeit. Der/die
erste Gutacher/in muss ein/e Professor/in oder ein
habilitiertes Mitglied der Fachgruppe Informatik sein.
- Der/die Gutachter/in trägt das Thema in deutscher und
englischer Sprache ein und reicht das Formular an den Vorsitzenden des
Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik weiter. Dieser legt den
Tag der Vergabe fest, an welchem die viermonatige Bearbeitungszeit
beginnt und informiert die/den Studierende/n sowie das Zentrale Prüfungsamt und
sendet das Formblatt an das Zentrale Prüfungsamt zurück.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur bei Vorlage
eines ärztlichen Attests, bei höherer Gewalt oder Gründen, die in
der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu
vertreten sind, erfolgen und muss im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die
Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier
Wochen verlängert werden (s. §16, Abs. 7 BPO).
- Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung
im Zentralen Prüfungsamt
vorzulegen (je ein Exemplar für Gutachter/in, Zweitgutachter/in,
und das Archiv der Fachgruppe Informatik). Das ZPA bestätigt die Abgabe der
Arbeit. Die Bachelorarbeit und das Formular gehen anschließend an
die Gutachter. Nach dem Eintragen der Bewertungen leiten die
Gutachter das Formular zusammen mit den schriftlichen Gutachten an
das ZPA weiter.
- Der Termin für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem/der
Dozenten/in zu vereinbaren und kann auch vor der endgültigen
Abgabe der Bachelor-Arbeit liegen. Die Sprache, in der das
Kolloquium abzuhalten ist wird in Absprache mit dem/der
Dozenten/in festgelegt.
Ab dem 3. Fachsemester (bzw. 2. Fachsemester bei Start im
Sommersemester) ist im Bachelor-Studiengang Informatik ein
Anwendungsfach zu belegen. Neben den drei Anwendungsfächern, die in
der
Bachelorprüfungsordnung
Informatik festgelegt sind (BWL, Mathematik und Elektrotechnik),
sind mittlerweile fünf weitere Anwendungsfächer eingerichtet (Physik,
Biologie, Maschinenbau, Medizin und Philosophie).
Das aktuelle Angebot an Anwendungsfächern wird jeweils gegen Ende der
Vorlesungszeit im Sommersemester (üblicherweise Anfang/Mitte Juli) in
einer eigenen Einführungsveranstaltung vorgestellt. Der Termin wird
auf der
Hauptseite der
Fachstudienberatung Informatik angekündigt. Die Präsentation vom
10. Juli 2009 finden Sie
hier.
Die Beschreibungen der Module der jeweiligen Anwendungsfächer finden
Sie, wie alle anderen Modulbeschreibungen, in der
Prüfungsordnungsbeschreibung des Bachelor Informatik.
Anerkennungen von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. von
anderen Hochschulen müssen schriftlich beantragt werden.
Hier finden Sie genaue Informationen
zur Antragstellung.
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungsbeschreibungen
Studienpläne
Amtliche Bekanntmachungen der RWTH Aachen